Position der Sparkasse Leipzig zur Veräußerung grundschuldbesicherter Darlehen an Dritte
Vor dem Hintergrund unseriöser Praktiken von Investoren bzw. Käufern von „Kreditpaketen“ sind vor allem die Veräußerungen von grundschuldbesicherter Darlehen an Dritte durch Kreditinstitute der Bundesrepublik Deutschland (u a. HypoRealEstate, Dresdner Bank, EuroHypo, vereinzelt Sparkassen) in die öffentliche Diskussion geraten.
Wir fragen daher:
1. Welche Strategie verfolgt die Sparkasse Leipzig im Hinblick auf den Umgang mit grundschuldbesicherten Darlehen?
2. Wird die Sparkasse Leipzig die Nichtveräußerungen derartiger Darlehen ihren privaten und gewerblichen Kunden garantieren (analog u. a. der Sächsischen Aufbaubank und der Münchner Hypothekenbank)?
3. Wie geht die Sparkasse Leipzig derzeit mit „Verkauften Krediten“ um? Erhält der Kunde u. a. ein Sonderkündigungsrecht ohne evtl. Vorfälligkeitszahlung bzw. wird seine Zustimmung zum Verkauf eingeholt?
4. Besteht eine Absicherung für den Schuldner, dass der Käufer der Forderung sich an den abgeschlossenen Darlehensvertrag mit der Sparkasse Leipzig hält? (U. a., dass er bei Zahlung der Darlehensraten des Kunden nicht den Darlehensvertrag kündigen kann, evtl. gar die Zwangsversteigerung betreibt und dies dann noch über den vollen Grundschuldbetrag.)
