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Persönlich/vertrauliche Informationen des Oberbürgermeisters an die Stadträte sowie die Presse

Ines Hantschick

Am 04.01.2010 stellten Sie Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der KWL. Dies wurde u. a. mir am 04.01.2010 um 17.00 Uhr in einem verschlossenem Umschlag persönlich übergeben. Im innenliegenden Schreiben an die Mitglieder des Stadtrates wird das Schreiben als persönlich/vertraulich eingestuft. Am 04.01.2010 um 16.17 Uhr wurde dieser Sachverhalt durch das Referat Kommunikation der Stadt Leipzig bereits gegenüber der Presse bekannt gegeben (siehe Anlagen).

Daher frage ich an:

1. Stimmen Sie mir zu, dass persönlich/vertrauliche Schreiben durch Sie an die Stadträte sinnentstellt sind, wenn die Medien bereits 43 Minuten vorher offiziell durch die Stadt informiert wurden?

2. Wie gedenken Sie in Zukunft sicher zu stellen, dass die Stadträte von solchen und ähnlichen Entscheidungen vorher informiert werden, ohne diese zuerst aus der Tagespresse entnehmen zu müssen/können?

3. Wie soll man als zur Geheimhaltung verpflichteter Stadtrat mit persönlich/vertraulichen Informationen umgehen, wenn diese durch die Presse bereits allen Bürgern zugänglich gemacht wurden?

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