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Ortsteilbezogene Haushaltsansätze

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

In der Vergangenheit wurde von den Ortschaftsräten mehrfach kritisiert, dass ihnen keine ortsteilbezogenen Haushaltsansätze übergeben wurden.

In der Vergangenheit wurde von den Ortschaftsräten mehrfach kritisiert, dass ihnen keine ortsteilbezogenen Haushaltsansätze übergeben wurden.

Wir bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie wird gesichert, dass in der Ausarbeitung des Haushaltes 2006 die Ortschaftsräte gemäß § 26 (6) der Hauptsatzung der Stadt Leipzig bei der Aufstellung der ortschaftsbezogenen Haushaltsmittel gehört werden?

2. Werden den Ortschaftsräten für das Jahr 2006 ortsteilbezogene Haushaltsansätze übergeben, so dass die Ortschaftsräte in der Lage sind, gemäß § 26 (6) der Hauptsatzung über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel zu entscheiden soweit nicht der Oberbürgermeister oder die Ratsversammlung zuständig sind?

3. Ist es möglich, den Ortschaftsräten eine Aufstellung der geplanten und tatsächlich eingesetzten Mittel zu geben, so dass mögliche Beschwerden hinsichtlich der Erfüllung der Eingemeindungsverträge vermieden werden?

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