Lärmschutz an der A 14
Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der CKV GmbH sowie der BAYWO-BAU AG (Beschluss Nr. 850/97) sind u. a. auch Lärmschutzmaßnahmen festgelegt worden. Der Beschluss wurde bereits im Mai 1997 gefasst, der 6-spurige Ausbau der A 14 beginnt jetzt in die-sem Teilabschnitt.
Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wurden trotz vertraglicher Vereinbarung bis heute nicht realisiert. Die Anwohner leiden unter dem Autobahnlärm und sehen keine Perspektive für die Er-stellung der ihnen zugesagten Lärmschutzwand.
Nach umfangreicher Verständigung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bitten wir um Beantwortung folgender Fragen auch in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung:
1. Sind mit dem jetzigen Ausbau der A 14 die Lärmschutzmaßnahmen so geplant, wie im städ-tebaulichen Vertrag von 1997 vereinbart und inwieweit wurden die Lärmschutzmaßnahmen dem heutigen Verkehrsaufkommen angepasst?
2. Besteht die im § 9 des städtebaulichen Vertrages festgelegte Bürgschaft noch?
3. Ist die Finanzierung der Lärmschutzwand gesichert?
4. Wie will die Stadt den städtebaulichen Vertrag durchsetzen und damit den betroffenen Bür-gern den Schallschutz sichern?
