Kosten für "Zwangsumzüge" von Hartz-IV-Betroffenen
Das Sozialgericht in Dresden hat vor einigen Wochen entschieden, dass die dort gezahlte maximale Pauschale für Zwangsumzüge von Hartz-IV-Betroffenen von maximal 750 € zu niedrig ist und mehr als 1.000 € betragen müsste.
Das Sozialgericht in Dresden hat vor einigen Wochen entschieden, dass die dort gezahlte maximale Pauschale für „Zwangsumzüge“ von Hartz-IV-Betroffenen von maximal 750 Euro zu niedrig ist und mehr als 1.000 Euro betragen müsste. Nun wird es auch in Leipzig entsprechende Umzüge geben, für die unsere Stadt die Kosten übernehmen muss.
Wir fragen Sie daher:
1. Wie viele „Zwangsumzüge“ von Hartz-IV-Betroffenen gab es bislang in Leipzig?
2. Welche Regelungen gelten in Leipzig für die Übernahme der Kosten für derartige Umzüge?
3. In welchem Maße sieht die Stadtverwaltung im Lichte des o. g. Dresdner Gerichtsurteils Anlass zur Veränderung der in Leipzig geltenden Regelungen?
