Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV
Der Beigeordnete Herr Burkhard Jung äußerte in mehreren Zeitungen sowie im Rundfunk des MDR, dass ihm in Leipzig bisher kein einziger Fall bekannt sei, wo Bezieher von Arbeitslosengeld II wegen einer zu großen bzw. zu teuren Wohnung umziehen müssten. Angesichts dessen, dass Leipzig vergleichsweise relativ niedrige Kosten der Unterkunft zahlt, scheint uns diese Feststellung doch sehr optimistisch zu sein.
Der Beigeordnete Herr Burkhard Jung äußerte in mehreren Zeitungen sowie im Rundfunk des MDR, dass ihm in Leipzig bisher kein einziger Fall bekannt sei, wo Bezieher von Arbeitslosengeld II wegen einer zu großen bzw. zu teuren Wohnung umziehen müssten. Angesichts dessen, dass Leipzig vergleichsweise relativ niedrige Kosten der Unterkunft zahlt, scheint uns diese Feststellung doch sehr optimistisch zu sein. Deshalb fragen wir Sie:
1. Wie ist eine solche Aussage zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt möglich, wo in den Bescheiden der ARGE zumindest für 6 Monate die Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu tragen sind, unabhängig davon, ob sie dem in Leipzig gültigen Höchstsatz entsprechen?
2. In wie vielen Fällen ist in Leipzig in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 damit zu rechnen, dass die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe getragen werden und daher mit einem Umzug der Betroffenen zu rechnen ist?
3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Entscheidung der ARGE Leipzig, dass die Kosten für Warmwasser nicht übernommen werden?
4. Wie viele Besitzer und Nutzer von Wohneigentum erhalten Arbeitslosengeld II und damit auch Kosten der Unterkunft?Mit wie vielen Zwangsversteigerungen und damit Umzügen rechnet die Stadtverwaltung für Empfänger von Arbeitslosengeld II, die selbst Wohneigentum besitzen, aber noch Kredite abzulösen haben, für die es bekanntlich keine Erstattung im Rahmen der Kosten der Unterkunft gibt? Was gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um diesem Per-sonenkreis zu helfen?
