VII-F-09429 Ist in Leipzig der sogenannte „Bürgergeld-Effekt“ nachweisbar?
Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent. Derzeit ist vor allem aus konservativen Kreisen immer wieder zu hören, dass die Einführung des Bürgergeldes angeblich zu Kündigungen von bestehenden Arbeitsverhältnissen führen bzw. für die Arbeitsaufnahme von Bürgerinnen und Bürgern der Anreiz fehlen würde – der sogenannte „Bürgergeld-Effekt“. Friedrich Merz (Vorsitzender der CDU und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) sagte dazu im Bundestag: Die Bürgerinnen und Bürger gehen nicht in die Beschäftigung zurück, da sie mit staatlichen Transferleistungen mehr herausbekommen (würden), als mit „einfacher Beschäftigung“.
Die Bundesagentur hat dieser „These“ aufgrund ihrer statistischen Auswertungen zwar widersprochen, allerdings scheinen Zahlen in der „Argumentation“ eher als langweilig zu gelten.
Daher fragen wir:
- Existieren reale Zahlen ggf. über die Arbeitsagentur und das Jobcenter, die diese „Vermutung“ zumindest im Ansatz für die Stadt Leipzig belegen würden und könnten?
- Wie hat sich die Anzahl der erwerbsfähigen, nicht erwerbstätigen Hartz-IV- bzw. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger, der erwerbstätigen Hartz-IV- bzw. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger in den Jahren 2013 bis 2023 in Leipzig entwickelt (Einwohner: 12/2013: ca. 532 T., 12/2022: ca. 625 T.)?
- Wie haben sich die Anzahl der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die Arbeitslosenzahlen sowie die Zahl der Unterbeschäftigungen in den in Frage 2 abgefragten Jahren entwickelt? (Bitte jeweils nominal und prozentual aufstellen!)
- Wie hat sich die Eingliederungsbilanz des Jobcenters nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III entwickelt? Wie viele Integrationen gehen insgesamt auf Maßnahmen des Jobcenters zurück und wie viele Integrationen fanden ohne Beteiligung des Jobcenters bzw. ohne Maßnahmen des Jobcenters in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 trotz Leistungsbezugs statt?
- Wie haben sich die Zahlen des Niedriglohnsektors, des Mindestlohnbereiches sowie der Mini -und Midijobs entwickelt – wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 in diesen Bereichen gezählt?
- Wie hoch war bzw. ist die Sanktionsquote in Leipzig hinsichtlich der Hartz-IV- bzw. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger (Bundesweit: ca. 3%) in den Jahren 2013 bis 2023? (Bitte aufstellen nach Jahren, Fällen und prozentualer Angabe!)
- Wie hoch wird die verdeckte Arbeitslosigkeit in Leipzig angenommen und welche validen Daten bestehen bundesweit und in Leipzig zur Zahl der Anspruchsberechtigten nach dem SGB II, die jedoch keine Leistung beantragt haben?
- Wie haben sich die Sozialtransfers für erwerbstätige Leistungsempfängerinnen und -empfänger (Leistungsanspruch trotz Arbeit) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (absolut und relativ)? Wie viele Alleinerziehende- bzw. Familienbedarfsgemeinschaften erhalten ausgehend von der Gesamtzahl aller Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren 2013 bis 2023 Leistungen? (Bitte aufstellen nach Jahren!)
- Sieht der Oberbürgermeister nachweisliche Belege für die eingangs genannte These?
