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Gebührenerhöhung an der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ – „bürgerfreundliche“ Information der Betroffenen

Jens Herrmann

Am 16.04.2003 hat der Stadtrat die neue Gebührensatzung für die Musikschule „Johann Sebastian Bach“, welche ab 1. August 2003 in Kraft tritt, beschlossen. Die neue Satzung wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.
„Schon“ mit Schreiben vom 16. Juli 2003, Postausgang 17. Juli 2003, wurden die Betroffenen per Bescheid über die fälligen Zahlungen ab 1. August informiert.

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

am 16.04.2003 hat der Stadtrat die neue Gebührensatzung für die Musikschule „Johann Sebastian Bach“, welche ab 1. August 2003 in Kraft tritt, beschlossen. Die neue Satzung wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.
„Schon“ mit Schreiben vom 16. Juli 2003, Postausgang 17. Juli 2003, wurden die Betroffenen per Bescheid über die fälligen Zahlungen ab 1. August informiert. Laut Satzung, Punkt 3, wird die monatliche Rate jeweils bis zum 1. des Monats fällig. Das heißt, der Nutzer der Musikschule, der eben keinem Abbuchungsverfahren zugestimmt hat, hat nach Eingang des Bescheides höchstens 12 Tage Zeit, um den ent-sprechenden Dauerauftrag zu ändern bzw. die Einzahlung zu tätigen. Sollte er es nicht schaffen, wird entsprechend der Satzung eine Mahngebühr von 5 EURO fällig.
Zu diesem zeitlichen Zwang kommt noch die Umstellung des Bescheides (Unterrichtsgebühr + Leihgebühr) in zwei Bescheide – einen Bescheid für die Unterrichtsgebühr und einen Bescheid für die Leihgebühr – entsprechend Punkt 8 b der Satzung, da auf die Benutzungsgebühr für die Leihinstrumente ab 01.08.2003 eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Halten Sie die Verfahrensweise der Musikschule betreffend der Versendung der Bescheide in der Ur-laubszeit für bürgerfreundlich?

2. Was werden Sie unternehmen, damit Nutzern, welche sich derzeit im Urlaub befinden und nicht rechtzeitig einzahlen können, keine Mahngebühren auferlegt werden?

3. Schreibt die ab 01.08.2003 gültige Gebührenordnung vor, dass getrennte Bescheide für die Unterrichtsgebühr und für die Benutzungsgebühr von Leihinstrumenten verschickt werden müssen? Welche zusätzlichen Aufwendungen entstehen dadurch für die Musikschule bzw. auch für die Stadt Leipzig (Stadtfinanzkasse)?

Einer zeitnahen schriftlichen Beantwortung stimme ich zu, wenn mir bei Bedarf die Möglichkeit eingeräumt wird, im Rahmen der Ratsversammlung am 17. September 2003 zu dieser Anfrage Nachfragen zu stellen.

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