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Fortschreibung der Schulnetzplanung der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2015 - Gemeinschaftsschulangebot

Jens Herrmann

Laut Punkt 3. „Bedarfsermittlung“ Unterabschnitt 3.3.1 „Gemeinschaftsschulen“ des vorliegenden Entwurfes „besteht ein Bedarf von mindestens zwei weiteren Schulen, welche in dieser Richtung Angebote entwickeln.

Laut Punkt 3. „Bedarfsermittlung“ Unterabschnitt 3.3.1 „Gemeinschaftsschulen“ des vorliegenden Entwurfes „besteht ein Bedarf von mindestens zwei weiteren Schulen, welche in dieser Richtung Angebote entwickeln. Neben den bereits begonnenen Diskussionen an den Standorten Wiederitzsch und Portitz soll eine weitere Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 10 in der Stadt Leipzig eingerichtet werden.“ Weitere Ausführungen dazu werden in den Unterabschnitten 4.1 und 4.9 gemacht.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

1. Warum wird am Standort Wiederitzsch die Einrichtung einer großen Gemeinschaftsschule untersucht und für den Standort Portitz/Thekla nur die Möglichkeit der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 10 in Erwägung gezogen?

2. Wie kommt die Stadtverwaltung darauf, dass die Nachfrage an staatlichen Gemeinschaftsschulen mit der Schaffung der oben genannten Einrichtung, einschließlich einer zusätzlichen Schule, ausreichend abgedeckt werden kann?

3. Wurde seitens der Stadtverwaltung untersucht, ob es nicht sinnvoll wäre, in jedem Stadtbezirk eine Gemeinschaftsschule von der 1. bis zur 10. Klasse einzurichten?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?

4. Welchen Vorteil bietet eine Gemeinschaftsschule für Eltern und Kindern von der 5. bis zur 10. Klasse gegenüber dem bestehenden System?

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