Finanzierung des Schienenpersonenfernverkehrs aus Mitteln des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig
In der öffentlichen Verbandsversammlung des ZVNL am 27.04.2009 wurde seitens des Verbandsvorsitzenden ein Vorschlag zur Mitfinanzierung der Fernverkehrsverbindung Vogtland – Berlin aus Mitteln des ZVNL (HH-Stelle Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 25.000 € eingereicht. Bei Stimmenthaltung des Stimmführers der Stadt Leipzig stimmte die Verbandsversammlung diesem Ansinnen zu.
In der öffentlichen Verbandsversammlung des ZVNL am 27.04.2009 wurde seitens des Verbandsvorsitzenden ein Vorschlag zur Mitfinanzierung der Fernverkehrsverbindung Vogtland – Berlin aus Mitteln des ZVNL (HH-Stelle Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) in Höhe von 25.000 € eingereicht. Bei Stimmenthaltung des Stimmführers der Stadt Leipzig stimmte die Verbandsversammlung diesem Ansinnen zu.
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde seitens der Vertreter der Stadt Leipzig die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses geprüft?
2. Ist es überhaupt zulässig, dass finanzielle Mittel der zuständigen Zweckverbände für den SPNV (Schienenpersonennahverkehr) zur Finanzierung von Fernverkehrsleistungen verwendet werden? Bedarf es bei der Finanzierung solcher Leistungen der Ausschreibung dieser Fernverkehrsleistungen durch die betreffenden Zweckverbände?
3. Wenn die Frage 2 grundsätzlich mit „Ja“ beantwortet werden kann, ist dann angedacht, die Fernverkehrsleistung, welche zukünftig alle Stunde durch den City-Tunnel Leipzig geführt werden soll, ggf. mitzufinanzieren?
