F 990 Sanierungsausgleichszahlungen
In ihrem ablehnenden Standpunkt zum Antrag V/439 „Sanierungsausgleichszahlungen“ vom 13.6.2013 verweist die Verwaltung darauf, dass es bereits Verwaltungshandeln ist, im Dialog mit den Grundstückseigentümern ein weiteres geeignetes Verfahren zu entwickeln, welches sichert, dass vor vollständiger Entlassung eines Sanierungsgebietes die Ausgleichsbeträge für weitere Sanierungsvorhaben im Gebiet eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen.
- Für welche Sanierungsgebiete ist innerhalb der kommenden zwei Jahre eine Entlassung durch Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und eine förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung vorgesehen?
- In welchen Sanierungsgebieten wurde bereits der Weg einer Teilentlassung beschritten? Wurden dabei alle Gebäudeeigentümer über die vorgesehenen Teilentlassungen und über den zu zahlenden Ausgleichsbeitrag frühzeitig informiert?
- Auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt will die Verwaltung den privaten Grundstückseigentümern in den jeweiligen Sanierungsgebieten die Vorteilhaftigkeit einer freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbeträge vermitteln?
- In welchen Sanierungsgebieten wurden - anteilig auf den abschätzbaren Gesamtumfang - freiwillig Ausgleichsbeiträge abgelöst und damit ein Verfahrensnachlass von 20 % genutzt?
- In welchen Sanierungsgebieten wurden die angeführten Vorauszahlungen auf den Ausgleichsbeitrag unter Berücksichtigung der entsprechenden Voraussetzungen bereits verlangt?
- In welchen Sanierungsgebieten wurden welche Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Defizite durch Straßenausbau oder Gestaltung von Flächen öffentlichen Grüns aus eingenommenen freiwilligen Ausgleichsbeiträgen finanziert?
