F 977 Stand der Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“, Patenschaftsmodell, Finanzierung
Am 18.7.2012 beschloss der Stadtrat das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz in Leipzig”. Demnach sollen Asylsuchende zukünftig in kleinteiligen Unterkünften, verteilt im gesamten Stadtgebiet, untergebracht werden. Nach dem Wegfall zweier geplanter Standorte, dem Hinzukommen zweier Standorte und der Eröffnung von zwei geplanten Häusern ist für das laufende Jahr die Eröffnung weiterer fünf Objekte geplant. Eine in der Vorlage zum Wohnen für Asylsuchende zudem geplante Maßnahme ist die Einrichtung eines Patenschaftsmodells.
Wir fragen vor diesem Hintergrund:
- Wie ist der Stand des Ausbaus der geplanten Unterkünfte in der Georg-Schwarz-Straße, Georg-Schumann-Straße, Markranstädter Straße, Pittlerstraße, Bornaischen Straße sowie des Hauses 1 in der Riebeckstraße? (bitte einzeln auflisten, inklusive anvisiertem Eröffnungstermin)
- Wie ist der Stand des Abschlusses von Mietverträgen mit den Gebäudeeigentümern?
- Wie wurden AnwohnerInnen der neuen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden sowie Vereine und Initiativen bisher einbezogen? Gibt es bereits Zusammenschlüsse zur Unterstützung des solidarischen Zusammenlebens von Asylsuchenden und AnwohnerInnen, die der Stadt Leipzig bekannt sind? Wenn ja, welche? Gibt es juristische Schritte gegen die Errichtung von einzelnen Unterkünften? Wenn ja, in Bezug auf welche Standorte?
- Welche zusätzlichen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von AsylbewerberInnen und Geduldeten wurden seit der Beschlussfassung des Unterbringungskonzeptes mit welchem Ergebnis geprüft (Beschlusspunkt 4 der Vorlage 1904)? Wie viele zusätzliche Objekte wären nötig, um zumindest die Sammelunterkunft in der Torgauer Str. 290 zu schließen (Beschlusspunkt 3 der Vorlage)?
- In welchem Stadium befindet sich das Patenschaftsmodell? Wurde bereits ein Träger ausgewählt, der mit der Organisation der Patenschaftsvermittlung und der Beratung der Paten bei auftretenden Fragen beauftragt wurde?
- Mitte September 2013 wurde in den Medien über eine geplante Erhöhung der finanziellen Zuweisung für die Unterbringung und Versorgung für Asylsuchende durch den Freistaat Sachsen berichtet. Gibt es inzwischen verbindlichere Informationen über Höhe und Zeitpunkt der Mehrzuweisung? Wie hoch müsste die Zuweisung an die Stadt Leipzig durchschnittlich sein, um die anfallenden Kosten zu decken?
