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F 976 Rechtskonforme Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen

Fraktion DIE LINKE

Seit dem 1.8.2013 haben alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Die gesetzlichen Regelungen wurden in den §§ 24 und 24a SGB VIII entsprechend angepasst. Da der Rechtsanspruch für alle Kinder vom 1. Lebensjahr an gilt, wurden Vorrangigkeiten bei der Vergabe von Plätzen aus dem Gesetz gestrichen. Die Stadtverwaltung verfährt aber weiter so, als wenn es diese Gesetzesänderung nicht gegeben hat.

In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und nach welchen Kriterien werden freie Kindertagesstättenplätze in Leipzig nach dem 1.8.2013 vergeben?
  2. Warum muss bei Neuverträgen weiterhin das Formular zur Prüfung des Platzanspruchs nach § 24a SGB VIII eingereicht werden, wenn dieser als Übergangsregelung im Gesetz gestrichen wurde?
  3. Welche Chance haben Kinder von Eltern, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflege frühkindlich gefördert zu werden? Gilt für sie der Rechtsanspruch ebenso uneingeschränkt?
  4. Die Situation ist dramatischer denn je. Schon jetzt sind alle Plätze in der Krippe, in der Tagespflege und im Kindergarten ausgebucht. Wann wird es eine spürbare Entlastung geben? Wann können alle Kinder, die dies wünschen, ihren Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege wahrnehmen?

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