F 947 Konsequenzen aus dem Jahresbericht 2011 zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig – M 2.2 – Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge bei öffentlichen Bauaufträgen
Laut Fazit konnte diese Maßnahme nicht umgesetzt werden, obwohl der entsprechende Passus in den zusätzlichen Vertragsbedingungen vorhanden war. Jedoch sollen diese Vorgaben bzgl. der Baumaschinen und Geräte zu unkorrekt gewesen sein. Damit wurde die Frage aufgeworfen, „was emissionsarme Baumaschinen und Geräte eigentlich sind“.
- Inwieweit konnte die aufgeworfene Frage beantwortet werden?
- Inwieweit kommen nun die entsprechenden zusätzlichen Vertragsbedingungen auch zur Anwendung?
