F 937 Konsequenzen aus dem Jahresbericht 2011 zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig – M 1.13 – Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknotenpunkt B2 / A 38
Die Lenkung des aus Süden kommenden Verkehrs mit Ziel Güterverkehrszentrum Leipzig-Nord und Messe mittels Erweiterung der Beschilderung am Knoten B 2 / A 38 ist aus beschilderungs-technischen Gründen nicht umsetztbar.
- Was wurde durch Sie unternommen, damit dieser Verkehr auch ohne eine entsprechende Beschilderung den Autobahnring benutzt und nicht durch das Stadtgebiet verkehrt?
- Inwieweit wäre aufgrund dieser Tatsache ein allgemeines Durchfahrtsverbot/Durchfahrtverbotszone für LKW-Verkehr durch die Stadt Leipzig nun sinnvoll?
- Inwieweit wird Ihrerseits daraufhin gewirkt, dass mit der Anbindung der A 72 an die A 38 ein solcher Wegweiser angebracht wird?
