F 702 Aufkommen und Verwendung der Gewässerunterhaltungsbeiträge
Kommunale Gewässer dienen dem Hochwasserschutz und tragen im hohen Maße zum gesunden Wasserhaushalt eines Gebietes bei. Deshalb ist die Pflege von Gewässern so außerordentlich wichtig. Das Sächsische Wassergesetz sieht für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung die Kommunen in der Pflicht. Dafür generiert die Stadt Leipzig über die Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung von Gewässernutzern und Anliegern finanzielle Mittel zur Unterhaltung dieser Gewässer.
Gerade deshalb möchten wir Sie fragen:
- Wie hoch waren bzw. sind die jährlichen Beträge, die die Stadt seit dem Jahr 2000 bis 2011 als Gebühr über die Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung erhoben hat?
- Wurden die Beträge aus der Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung gänzlich und zweckentsprechend für die Gewässerunterhaltung verwendet? Wenn ja, für welche Gewässer wurden welche finanziellen Mittel wann eingesetzt? Hier bitten wir um eine Liste der Jahre 2000 bis 2011.
- Wenn nein, wofür wurden die Mittel eingesetzt? Wurde ein Teil dessen für die Haushaltskonsolidierung verwendet? Wenn ja, wie hoch war dieser Konsolidierungsanteil in den Jahren 2000 bis 2011?
- Für welche Gewässer wurden die finanziellen Mittel aus der Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung wann verwendet? Hier bitten wir um eine Liste der Jahre 2000 bis 2011, in der der Gewässerunterhaltungsumfang pro Jahr dargestellt ist.
- Entspricht der generierte Betrag dem Bedarf? Wenn nein, welche Gewässer konnten bislang nicht oder nur unzureichend unterhalten werden?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
