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F 688 Einwendungen des Rechtsamtes und des Datenschutzbeauftragten zur Einsichtnahme von Mitgliedern des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule in das Gutachten von Prof. Wolff

Naomi-Pia Witte

Im Protokoll der Sitzung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vom 19. September 2012 ist vermerkt, dass die Mitglieder des Ausschusses das Gutachten von Prof. Wolff im BfR einsehen können. Nur wenige Stunden nachdem ich mit dem BfR einen Termin zur Einsichtnahme des Gutachtens vereinbart hatte, wurde vom Dezernat V folgende Mail an die Ausschussmitglieder übermittelt:

Sehr geehrte Mitglieder des FA JSGS,
in der Ausschusssitzung am 19.09.2012 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass für Sie die Möglichkeit besteht, das Gutachten von Herrn Prof. Wolff im BfR einzusehen. In der Zwischenzeit wurden seitens des Datenschutzbeauftragten und des Rechtsamtes Bedenken gegen eine solche Einsichtnahme geäußert. Aus diesem Grund kann das Gutachten jetzt leider nicht eingesehen werden. Leider wurde Ihnen dies in der letzten Fachausschusssitzung nicht übermittelt. Ich arbeite an einer Klärung des weiteren Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Thomas Fabian

Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:

Aufgrund welcher Bedenken des Rechtsamtes und des Datenschutzbeauftragten wird den Mitgliedern des Fachausschusses JSGS die Einsichtnahme in das Gutachten von Prof. Wolff verwehrt?

Ich bitte – gerade hinsichtlich der Aussage des OBM in der letzten Ratsversammlung, dass die Stadträte grundsätzlich alle Akten einsehen dürfen- um eine sehr konkrete Antwort, in der detailliert aufgelistet wird, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen und für welche Teile des Gutachtens der  Datenschutzbeauftragte seine Bedenken stützt. 

Ebenso wünsche ich eine sehr konkrete und detaillierte Antwort, auf  welche gesetzlichen Vorschriften das Rechtsamt seine Bedenken stützt.

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