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F 680 Meldung von Kindeswohlgefährdung an den ASD durch das Jobcenter Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Bisher war es die Regel, dass das Jobcenter Leipzig den ASD informierte, wenn durch das Jobcenter Sanktionen ausgesprochen wurden und in der Bedarfsgemeinschaft des von der Sanktion Betroffenen Kleinkinder leben.

Im neuen Rahmenvertrag, der zwischen dem Jobcenter Leipzig und dem ASD abgeschlossen werden soll, ist diese Regelmeldung auf Wunsch des ASD nicht mehr vorgesehen. Danach sollen die Mitarbeiter des Jobcenters aufgrund der ihnen bekannten Lebensumstände des von der Sanktion Betroffenen entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung durch die Sanktion vorliegt oder nicht, und ob der ASD darüber zu informieren ist.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Inwieweit sind bzw. werden die Mitarbeiter des Jobcenter Leipzig darin ausgebildet, die Lebensumstände des Sanktionierten so zu bewerten, um feststellen zu können, ob im konkreten Fall durch die Sanktion eine Kindeswohlgefährdung gegeben ist oder nicht?
  2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass durch den Wegfall der Regelmeldung eine Kindeswohlgefährdung übersehen wird und ein Kind tatsächlich dadurch zu Schaden kommt?
  3. Wer trägt die Verantwortung, wenn durch den Wegfall der Regelmeldung eine Kindeswohlgefährdung übersehen wird und ein Kind tatsächlich dadurch zu Schaden kommt?

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