F 578 Aktueller Stand der Verhandlungen mit den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig zur Gründung einer gemeinsamen Wirtschaftsfördergesellschaft
Die geplante Gründung der gemeinsamen Wirtschaftsfördergesellschaft wird von der Fraktion DIE LINKE begrüßt. Die gemeinsame Vermarktung der Region Leipzig als Standort kann nur über kommunale Grenzen hinweg effektiv erfolgen. Umso mehr sind wir über Verzögerungen im Gründungsprozess beunruhigt.
Im 4. Beschlusspunkt der Drucksache V/1388 „Analyse und Strategie der Clusterförderung“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Gründung einer regionalen Wirtschaftsfördergesellschaft unter Führung der Stadt Leipzig vorzubereiten.
Mit dem von der Linksfraktion eingebrachten EA 4, der mit der DS V/1388 ebenfalls in der Ratsversammlung am 12.10.2011 mehrheitlich beschlossen wurde, heißt es: „Dazu ist dem Stadtrat ein Konzept zum 31.12.2011 vorzulegen, welches insbesondere die Aufgaben bei der Umsetzung der Clusterstrategie, die stärkere Kooperation mit den Wissenschaftseinrichtungen der Region, die Einbeziehung der Metropolregion und die personelle und finanzielle Absicherung der Clusterarbeit sowie eine abrechenbare Terminplanung enthält.“ Leider wurde dieser Termin nicht eingehalten.
Anfrage
- Warum wurde entgegen der Festlegungen des EA 4 zur Drucksache V/1388 der Termin 31.12.2011 nicht eingehalten? Warum informierte die Stadtverwaltung den Stadtrat nicht über die Gründe, die zu dieser Verzögerung führten?
- Besteht ein konkreter Zeitplan für die Gründung der gemeinsamen Wirtschaftsfördergesellschaft? Wenn ja, welche Eckdaten umfasst er und wann wird dieser mit dem Stadtrat oder mit dem Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit diskutiert?
- Welche Vorstellungen zur Struktur der gemeinsamen Wirtschaftsfördergesellschaft bestehen seitens der Stadt Leipzig?
a. Wie soll die Verteilung der Anteile sein? Regelt sich die Anteilsvergabe an der
finanziellen Beteiligung der Partner?
b. Welche Organe bzw. Gremien soll diese gemeinsame Wirtschaftsfördergesellschaft
haben?
c. Wie soll die Stimm-Verteilung in den Organen bzw. Gremien sein?
d. Welche konkreten inhaltlichen Aufgaben soll die gemeinsame
Wirtschaftsfördergesellschaft bearbeiten?
4. Gibt es dazu mit den Partnern Konsens?
5. Gibt es weitere Wirtschaftsförderstrukturen der drei Partner, die bei der
Aufgabenverteilung beachtet werden müssen, damit Kompetenzen abgegrenzt werden?
