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F 428 Gesetzliche Vertreter für unbekannte Erben von Grundstücken in Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Wie die Leipziger Volkszeitung am 15.07.2011 berichtete, ist Rechtsanwalt Christoph von Berg einer der sieben Rechtsanwälte, die von der Stadt Leipzig als gesetzliche Vertreter unbekannter Erben für insgesamt 755 Grundstücke eingesetzt wurden. Rechtsanwalt von Berg äußert sich in diesem Beitrag auch zur Höhe der Vergütung, die ihm die Betreuung dieser Mandate eingebracht hat.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welchen förmlichen Rechtsweg, auf der Grundlage welcher konkreten gesetzlichen Regelung wurden die im Artikel genannten „sieben Rechtsanwälte“ durch die Stadt Leipzig als „gesetzliche Vertreter unbekannter Erben von Grundstücken (sog. herrenloser Grundstücke)“ eingesetzt bzw. bestellt?
  2. Wann und für welchen konkreten Zeitraum wurden die „sieben Rechtsanwälte“ durch welche Stelle (Behörde oder Gericht) als gesetzliche Vertreter unbekannter Erben von Grundstücken in der Stadt Leipzig bestellt?
  3. Inwieweit wurden die sieben Rechtsanwälte als gesetzliche Vertreter unbekannter Erben von Grundstücken durch die Stadt Leipzig über einen längeren Zeitraum hinweg eingesetzt oder erfolgte die Mandatierung nur für einen jeweils zeitlich genau begrenzten Zeitraum?
  4. Wie viele weitere, über den bezeichneten Kreis von „sieben Rechtsanwälten“ hinaus gehende, Rechtsanwälte oder andere Immobilienverwalter wurden seit wann mit der gesetzlichen Vertretung unbekannter Erben von (herrenlosen) Grundstücken in der Stadt Leipzig beauftragt bzw. dazu eingesetzt oder bestellt?
  5. Seit wann arbeitet die Stadt Leipzig bezüglich der sogenannten herrenlosen Grundstücke mit den bezeichneten „sieben Rechtsanwälten“ zusammen und auf welche Weise sowie auf wessen Initiative kam die jeweilige Zusammenarbeit zustande?
  6. In welcher Weise wurde die gesetzliche Vertretung unbekannter Erben für die o. g. 755 Grundstücke ausschließlich den genannten „sieben Rechtsanwälten“ übertragen und wie verteilen sich diese 755 Fälle der gesetzlichen Vertretung für herrenlose Grundstücke zahlenmäßig auf die beteiligten „sieben Rechtsanwälte“? Welche Gutachter wurden für die 755 Fälle eingesetzt ? Wer waren die Tippgeber für die Stadt Leipzig bzgl. der „herrenlosen Grundstücke“ und um welche Käufer handelt es sich hierbei ?
  7. Wurde für die erforderliche gesetzliche Vertretung der o. g. herrenlosen Grundstücke gezielt nach Vertretern bzw. Experten bestimmter Rechtsgebiete - z. B. Immobilien- oder Erbrecht - gesucht?
  8. Inwieweit und auf welcher konkreten Grundlage bzw. Rechtsvorschrift fiel die Auswahl der „sieben Rechtsanwälte“ als gesetzliche Vertreter  in die alleinige Zuständigkeit der Leiterin des Rechtsamtes bzw. welcher Dienstweg wurde eingeschlagen, um zu einer nachvollziehbaren gesetzlichen Vertretung der unbekannten Erben zu gelangen?
  9. Der o. g. Rechtsanwalt Christoph von Berg tritt seit vielen Jahren regelmäßig und wiederholt in Medienberichten über bedeutende Immobiliengeschäfte in Leipzig (Verkauf der innerstädtischen Messehäuser, Verkauf des Zentralstadions, Verkauf BMW-Grundstück, Verkauf herrenloser Häuser) in Erscheinung und äußert sich auch öffentlich dazu. Auf welche konkreten Rechtsgebiete und welche bedeutsamen Einzelvorgänge erstreckt sich die Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit Rechtsanwalt Christoph von Berg? Welche Beträge wurden RA von Berg für die Einzelgeschäfte seitens der Stadt Leipzig gezahlt?
  10. Rechtsanwalt von Berg berichtete in dem Beitrag der LVZ vom 15. Juli 2011, dass sich seine Einnahmen für die gesetzliche Vertretung von 103 Grundstücken auf 187.000 Euro beliefen und dass Einkünfte in der genannten Höhe auf Dauer zu einer Pleite führen müssten.
    Welche üblichen Vergütungsarten und -höhen leistet die Stadt Leipzig gegenüber Verwaltern ihrer Grundstücke? Hat die Stadt Leipzig die gesetzliche Vertretung für die herrenlosen Grundstücke aus ihrer Sicht angemessen vergütet, um eine bedrohliche Einkommenssituation und den finanziellen Ruin der mit der gesetzlichen Vertretung beauftragten Rechtsanwälte auszuschließen? Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die insgesamt seitens der Stadt Leipzig aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig an Rechtsanwalt von Berg seit der ersten Aufnahme von Vertragsbeziehung mit diesen geleisteten Zahlungen? Bestand die Gefahr, dass diese Gesamtleistungen bzw. Gesamtvergütungen angesichts der vom Rechtsanwalt von Berg im Gegenzug dafür zu erledigenden Aufträge für die Stadt Leipzig (Beauftragungen) „auf Dauer zu einer Pleite“ führen könnten?
  11. Aus welchen konkreten Haushaltspositionen/Haushaltstiteln des Haushaltes der Stadt Leipzig wurden seit der Einsetzung der o. g. „sieben Rechtsanwälte“ die  mit diesen vereinbarten Vergütungen durch die Stadt Leipzig geleistet? (Bitte in Jahresscheiben darstellen).
  12. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich  derzeit die von der Stadt Leipzig bisher an die o. g. „sieben Rechtsanwälte“ geleisteten Vergütungen, die als gesetzliche Vertreter unbekannter Erben von Grundstücken eingesetzt wurden? Auf welchen Betrag belaufen sich hierbei die in diesem Gesamtausgaberahmen an Rechtsanwalt Christoph von Berg seit dessen Einsetzung als gesetzlichen Vertreter von herrenlosen Grundstücken und der weiteren Rechtsgeschäfte (u. a. Verkauf der innerstädtischen Messehäuser, Verkauf des Zentralstadions, Verkauf BMW-Grundstück etc.) seitens der Stadt Leipzig tatsächlich geleisteten Zahlungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig? Welche Beträge wurden an die Gutachter gezahlt ?
  13. Ist die Suche nach Käufern für die herrenlosen Grundstücke für die Dauer der Untersuchung der bekannt gewordenen strittigen Fälle gestoppt oder laufen die Beauftragungen der „sieben Rechtsanwälte“ für die noch nicht verkauften herrenlosen Grundstücke kontinuierlich weiter?

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