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F 416 Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung in der Karl-Tauchnitz-Straße

Fraktion DIE LINKE

Nach Verkehrslärmberechnungen für die Karl-Tauchnitz-Straße und deren Auswertung informierte die Stadtverwaltung darüber, dass es für eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h keine rechtliche Grundlage gibt. 

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist für die Stadtverwaltung damit die Problematik „Lärmschutz in der Karl-Tauchnitz-Straße“ erledigt?
  2. Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung noch, insbesondere für eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für den LKW-Verkehr?
  3. Erwägt die Verwaltung, dahingehend initiativ zu werden, um ggf. die rechtlichen Grundlagen anzupassen bzw. zu ändern?

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