F 416 Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung in der Karl-Tauchnitz-Straße
Nach Verkehrslärmberechnungen für die Karl-Tauchnitz-Straße und deren Auswertung informierte die Stadtverwaltung darüber, dass es für eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h keine rechtliche Grundlage gibt.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist für die Stadtverwaltung damit die Problematik „Lärmschutz in der Karl-Tauchnitz-Straße“ erledigt?
- Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung noch, insbesondere für eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für den LKW-Verkehr?
- Erwägt die Verwaltung, dahingehend initiativ zu werden, um ggf. die rechtlichen Grundlagen anzupassen bzw. zu ändern?
