F 392 Bildungsfahrt nach Auschwitz nicht förderfähig durch das Bildungs- und Teilhabepaket?
Eine junge Frau absolviert ein BvJ beim BBW Leipzig (Hör-, Sprach- oder Lernbehinderung). Sie ist unter 25 und Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II; damit grundsätzlich anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das BBW organisierte eine Exkursion, welche den gemeinsamen Besuch der KZ Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau sowie der Synagoge in Krakow gemeinsam mit den Schülern der polnischen Partnerschule beinhaltete.
Im Anschluss an diese Besuche sollten die Gedanken und Gefühle mit künstlerischen Mitteln ausgedrückt und dargestellt werden.
Das Jobcenter Leipzig lehnte die Finanzierung dieser Bildungsreise über das Bildungs- und Teilhabepaket ab, wobei sich in der Begründung der Ablehnung der Satz fand, dass ein Besuch der Gedenkstätten des KZ Auschwitz und Birkenau keine pädagogisch und erzieherischen Maßnahmen darstellen.
Daraus ergibt sich für uns die Frage:
Wie steht der Oberbürgermeister zur Auffassung des JobCenters Leipzig, dass ein Besuch der Gedenkstätten KZ Auschwitz und Birkenau im Rahmen einer durch die Schule organisierten Bildungsreise keine pädagogisch erzieherischen Maßnahmen darstellen und daher nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche unterstützt werden können?
