F 374 Einhaltung der Sächsischen Bauordnung und Versammlungsstättenverordnung in der Odermannstraße 8
Laut Medienberichten (LIZ, 18.4.2011 und Kreuzer-online.de vom 16.3.2011) wurde gegen den/die Grundstückseigentümer und Nutzer der Odermannstraße 8 ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet. Hintergrund sollen mutmaßliche Verstöße gegen die Baugenehmigung sein.
Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden die Eigentümer und Nutzer des Grundstücks Odermannstraße 8 inzwischen angehört und wie haben sie sich zu den Vorwürfen geäußert?
- Wurde im Zusammenhang mit der Baugenehmigung nach Fertigstellung durch das Bauordnungsamt eine Begehung/Abnahme durchgeführt? Wurden dabei Veränderungen gegenüber der Baugenehmigung festgestellt und wurden dazu Auflagen erlassen?
- Gibt es Erkenntnisse zu einer über die beantragte und durch die Baugenehmigung festgesetzte Nutzung hinaus?
