F 363 Streetballplatz am Connewitzer Kreuz
Im Zuge des Baus der Kita des Bildungs- und Sozialwerk e.V. in der Biedermannstrasse 23 musste im Jahr 2008 der dort angesiedelte Bolzplatz weichen. Die NutzerInnen wendeten sich in der Frage der Errichtung eines Ersatzplatzes an den Oberbürgermeister und wurden in der Folge zumindest in die Gestaltung des Ersatzplatzes einbezogen. Der anfängliche Plan der Neueröffnung eines Streetballplatzes am Connewitzer Kreuz am 9.5.2010 konnte nicht eingehalten werden, da dem Verwaltungsgericht ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Lärmbelästigung vorlag. Das Verwaltungsgericht hat im September 2010 entschieden und die Berücksichtigung der Interessen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmemmissionen beauflagt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche konkreten Veränderungen sind beim Bauvorhaben Streetballplatz am Connewitzer Kreuz infolge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu erwarten?
- Wie wurden die Jugendlichen, die in die Ausgestaltung des Ersatzplatzes involviert waren, in die Überarbeitung der Pläne einbezogen?
- Liegt inzwischen eine Baugenehmigung für den Streetballplatz vor? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
- Wann ist mit Baubeginn und wann mit der Fertigstellung zu rechnen?
