F 352 Mögliche Auswirkungen der Kostenexplosion beim Bau des City-Tunnels auf die Stadt Leipzig
Am 6. April 2011 wurde vom Sächsischen Landesrechnungshof das Gutachten zum City-Tunnel vorgestellt. Unter Punkt 3.2.2.2 Kostenverteilung zwischen Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig (S.79 ff.) führt der Landesrechnungshof mit Bezug auf den Kostenteilungsvertrag aus: „In Anbetracht der Vorteile der Stadt Leipzig durch die Verwirklichung des Projektes ist die Angemessenheit dieser Kostenaufteilung fraglich… Die Vorteile für Leipzig wurden bei der Frage der Kostenverteilung zwischen Stadt und Freistaat nicht ausreichend gewürdigt. Wer das Risiko von Kostenerhöhungen trägt, wurde nicht abschließend festgelegt… Der SRH fordert die Beteiligten auf, sich über die Kostentragung zu verständigen.“
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welchen Standpunkt bezieht der Oberbürgermeister zur Aussage im Gutachten (S.80), dass die Einwände der Stadt nicht greifen würden, wonach die Rahmenvereinbarung und der Kostenteilungsvertrag den Finanzierungsanteil der Stadt abschließend regeln und die Stadt Leipzig keine darüber hinaus gehenden Kosten (Mehrkosten) übernehmen wird?
- Welchen Inhalt hat das im Gutachten aufgeführte Schreiben der Stadt an das SMWA vom 20.03.2003 zur Übernahme von Risiken einer Kostensteigerung durch die Stadt Leipzig? Gibt es durch das SMWA eine schriftliche Zustimmung bzw. Reaktion zum Inhalt des Schreibens?
- Sieht der Oberbürgermeister Regelungs- bzw. Gesprächsbedarf zur weiteren Übernahme von Kostenanteilen im Sinne der einleitend zu dieser Anfrage ausgeführten Aufforderung des Landesrechnungshofes?
- Welche Auswirkungen haben die exorbitanten Kostensteigerungen beim Bau des City-Tunnels auf die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region und Stadt Leipzig?
- Bis wann legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen analytischen Standpunkt zum gesamten Gutachten vor?
