F 273 Jährliche Überprüfung der Kosten der Unterkunft
Mit Ratsbeschluss RB-IV-780/07 wurde folgende Festlegung getroffen:
Jeweils bis zum 30. September eines Jahres legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Analyse über die Entwicklung der Preise vor, die relevant für die Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung der von Hartz IV Betroffenen sind.
2010 wurde der Bericht nicht vorgelegt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
- Warum wurde die Überprüfung dem Stadtrat nicht vorgelegt?
- Wann wird die Überprüfung dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben?
