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F 257 Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführer kommunaler Unternehmen

Fraktion DIE LINKE

In der Leipziger Volkszeitung bekannten sich Oberbürgermeister Jung und Finanzbürgermeister Bonew zur Offenlegung der Gehälter von  Geschäftsführern städtischer Unternehmen. „Ich werde dem Stadtrat vorschlagen, dass wir die Gehälter jedes einzelnen Geschäftsführers offenlegen“, so OBM Jung am 28.08.2010. Und Herr Bonew meinte am 26.08.2010, dass nach dem geltenden Verhaltenskodex der Stadtholding bereits derzeit nichts gegen eine Veröffentlichung jener Gehälter sprechen würde. Bislang ist dies jedoch nicht erfolgt.

Wir fragen daher:

  1. Welche juristischen Regelungen sprechen gegebenenfalls gegen eine solche Offenlegung?
  2. Gibt es Festlegungen in gültigen Satzungen, die gegen eine solche Offenlegung sprechen? Wenn ja, wann sollen sie geändert werden?
  3. Welche Schritte plant der Oberbürgermeister, um die Offenlegung der Gehälter kommunaler Geschäftsführer zu sichern?
  4. Bis wann soll das erfolgen?

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