F 1137 Kita-Personalschlüssel
Sachsen gehört in Sachen Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen bundesweit zu den Schlusslichtern.
In der Krippe liegt das Betreuungsverhältnis bei 1 : 6, im Kindergarten bei 1 : 13 und im Hort bei 0,9 : 20. Durch Krankheit, Urlaub und Schwangerschaften verschlechtert sich das Betreuungs-verhältnis temporär.
Wir fragen daher:
- Garantiert der Oberbürgermeister, dass der in Sachsen vorgegebene Personalschlüssel in allen Einrichtungen eingehalten wird? Wenn ja, wie gelingt dies, wenn ErzieherInnen aufgrund von Urlaub, Krankheit und Weiterbildung ausfallen?
- Wie hoch ist der Krankenstand in den kommunalen Einrichtungen, bezogen auf das Jahr 2013?
- Wie hoch ist der gesamte Ausfall durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung in den kommunalen Einrichtungen, bezogen auf das Jahr 2013?
- In welchem Zeitfenster werden personelle Engpässe bei einer länger andauernden Unterschreitung des Personalschlüssels (z. B. aufgrund von Kranheit) kompensiert?
- Wie hoch ist die Zahl der vorliegenden Überlastungsanzeigen, bezogen auf das Jahr 2013?
- Gibt es Kenntnisse über die Einhaltung des Personalschlüssels bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft?
- Gibt es Kenntnisse über den Personalbedarf bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft?
