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F 1086 Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

Fraktion DIE LINKE

Am 18. September 2013 beschloss der Stadtrat den Antrag V/A 430 der Fraktion DIE LINKE zur Be­grenzung zukünftiger Mieterhöhungen (RBV-1754/13). Dieser besagt, dass sich der Ober­bürger­meister bei der Sächsischen Staatsregierung und beim Landtag sowie  beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag dafür einsetzt, dass durch Beschluss des Sächsischen Landtages für Leipzig als Kommune mit hohem  Wohnungsengpass die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird und dass allgemeine Mieterhöhungen höchstens zur orts­üblichen Vergleichsmiete führen dürfen, so wie sie im Leipziger Mietspiegel abgebildet sind.

In einer Antwort auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Enrico Stange (DS 5/13405) verweist das Sächsische Innenministerium darauf, dass sich die Stadt Leipzig in dieser Sache an die Staats­regierung gewandt hat. Ein prüffähiger Antrag mit begründenden Daten, die eine „beson­dere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu ange­messenen Bedingungen“ belegen, wurde noch nicht eingereicht.

Deshalb fragen wir:

  1. Bis wann wird durch die Stadt Leipzig ein prüffähiger Antrag zum Erlass einer Rechts-verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gem. § 558 Abs. 3 BGB erarbeitet?
  2. Wann werden durch die Stadt die dafür notwendigen Daten vorgelegt?
  3. Wie kann neben einer Mietpreisbremse wirksam eine fortschreitende Segregation, gleich ob in Stadtteilen mit höherpreisigen oder niedrigpreisigen Mietwohnungen, zumindest verlangsamt werden?

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