F 1029 Überplanmäßige Aufwendungen im Rechtsamt – Betrauung Kanzlei v. Berg Bandekow Zorn
In der eilbedürftigen Vorlage V/3472, die einen überplanmäßigen Aufwand von 424.000 € im Rechtsamt zum Gegenstand hat, wird die Eilbedürftigkeit mit Forderungen aus Gerichts- und Anwaltskosten und der Gefahr ihrer zwangsweisen Beitreibung begründet.
Ein Teil dieser Summe ist offenbar mit Forderungen der Kanzlei v. Berg Bandelow Zorn verbunden, die die Stadt Leipzig unter anderem in Sachen Kommunale Wasserwerke vertritt.
Auf seiner Internetseite präsentiert Herr v. Berg seine Tätigkeiten in Leipzig, unter anderem in Sachen Leipziger Messe, Zentralstadion und BMW-Ansiedlung. Da es anscheinend sehr vielfältige und langjährige Beziehungen der Stadt Leipzig zu dieser Kanzlei gibt, fragen wir:
- Welche Verträge/Aufträge haben die Stadtverwaltung Leipzig sowie deren Eigenbetriebe von 2009 bis heute mit der Anwaltskanzlei von Berg abgeschlossen?
- Zu welchen Sachverhalten erfolgte die Beauftragung der Kanzlei?
- Mit welchem Ergebnis endete die jeweilige Beauftragung?
- Welche Verträge sind noch aktiv?
- Wie hoch war und ist je Beauftragung die Vergütung?
Im Sinne der notwendigen Vertraulichkeit bitten wir um schriftliche Beantwortung unserer Fragen.
