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Entspricht Verwaltungsmeinung zum A/HP 50 - Investzuschuss LVB - den abgeschlossenen Verträgen?

Jens Herrmann

In der Verwaltungsmeinung zum Änderungsantrag 50 zum HHPL-Entwurf 2008 führt die Verwaltung aus, dass zwischen der Ausgabenposition „Investzuschuss LVB“ und der Einnahmeposition „Einnahmen LVV“ ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Insbesondere wird auf die in Ziffer 4 der durch den Stadtrat bestätigten Drucksache IV/1573 benannte Zusatzvereinbarung zwischen LVB und LVV verwiesen.

1.) Ist es richtig, dass in der Vereinbarung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zwischen LVV und LVB vom 09.11.1999 (Anlage 5b der DS IV/1573) im § 2 folgende Regelung getroffen wurde: „Die Investitions- und Infrastrukturförderung gemäß § 7 VLFV erfolgt weiterhin durch einen zweckgebundenen Zuschuss der Stadt Leipzig.“?

2.) Ist es richtig, dass im § 7 Abs. 2 des VLFV zwischen der Stadt Leipzig, der LVV und der LVB (Anlage 5a der DS IV/1573) folgende Regelung getroffen wurde: „Die Investitionsförderung wird der LVB als zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt. Eine stetige, für das Verkehrsunternehmen verlässliche und kalkulierbare Investitionsförderung wird in der mittelfristigen Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Leipzig berücksichtigt.“?

3.) Wie wird seitens der Stadt Leipzig der § 7 Abs. 2 des VLFV interpretiert und eingehalten? Welche Maßnahmen zur Einhaltung des § 7 des VLFV wurden seitens der Stadt Leipzig getroffen?

4.) Verstehe ich den nachfolgend zitierten Satz aus der Verwaltungsmeinung zum ÄA 50 richtig, wenn ich davon ausgehe, dass aufgrund des gescheiterten SWL-Anteilsverkaufs wieder mit Zinszahlungen seitens der LVV zu rechnen ist und diese Einnahmen als Investitionszuschuss durch die Stadt an die LVB weitergeleitet werden? (Insoweit unterstellt der im HH 2008 fehlende Planansatz „Investzuschuss LVB“, dass die Einnahmen aus Zinszahlungen der LVV infolge des geplanten SWL-Anteilsverkaufs entfallen.)

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