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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Vorfeld des Naziaufmarsches am 1. Mai in Leipzig

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

Seit 1998 haben bisher in Leipzig 13 Aufmärsche des Hamburger Neonazis Christian Worch und seiner Anhänger stattgefunden. Da Herr Worch weitere Demonstrationen angemeldet hat, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Seit 1998 haben bisher in Leipzig 13 Aufmärsche des Hamburger Neonazis Christian Worch und seiner Anhänger stattgefunden. Stets kam es im Vorfeld zu juristischen Auseinandersetzungen, bei denen in den meisten Fällen die von der Stadt Leipzig festgelegten Auflagen als unbegründet zurückgewiesen wurden.

Kritiker warfen der Stadt immer wieder vor, diese Einwände juristisch nicht solide genug vorgebracht zu haben. Auch am 1. Mai 2005 war die Stadt Leipzig nach Aussage des sächsischen Justizministers Geert Mackenroth „nicht in der Lage, das Gericht vorab von einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung zu überzeugen“ (siehe Interview in der Sächsischen Zeitung vom 3. Mai 2005).

Da Herr Worch weitere Demonstrationen angemeldet hat, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Daher fragen wir Sie:

1. Wie hat die Stadt Leipzig ihre Auflagen an den Anmelder des Naziaufmarsches begründet?

2. Wie beurteilen Sie angesichts der dann am 1. Mai eingetretenen Ereignisse die entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen?

3. Hätte der zuständige Bautzener Richter, wie er in einem Fernsehinterview später verlautbarte, das Gefahrenpotenzial wirklich nicht voraussehen können, zumal es sich ja nicht um den ersten Aufzug dieser Art handelte?

4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Stadt Leipzig bereit, künftige Aufmärsche von Neonazis zunächst generell zu verbieten?

5. Welche Chancen sehen Sie, im Vorfeld künftiger neonazistischer Aufmärsche wenigstens die verhängten Auflagen bei den Verwaltungsgerichten durchzusetzen?

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