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Einhaltung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

Im November 1998 stimmte der Stadtrat im Zusammenhang mit dem Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit der LVV und der LVB zu. Der Grundgedanke des VLFV wurde damals wie folgt beschrieben:

Im November 1998 stimmte der Stadtrat im Zusammenhang mit dem Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit der LVV und der LVB zu. Der Grundgedanke des VLFV wurde damals wie folgt beschrieben:

„Ziel ist es, nicht in erster Linie das verkehrliche Angebot einer Fahrleistung zu finanzieren, sondern den erfolgreichen Absatz der angebotenen Leistung beim Kunden, also die Inanspruchnahme des Verkehrsangebotes durch Fahrgäste. Finanzierungsmaßstab ist demnach nicht die Betriebsleistung, gemessen in Wagen- oder Zugkilometern, sondern die Beförderungsleistung, gemessen in Personenkilometern. Dies ist eine klare Abkehr vom althergebrachten Bestellerprinzip und stellt damit ein innovatives Modell dar.“ (Nahverkehrsplan Seite 111, Nov.1998)

Laut Geschäftsbericht 2003 der LVV wurde am 9. Dezember 2002 zwischen LVV und LVB eine Vereinbarung zur Fortschreibung des VLFV im Hinblick auf die Verlustausgleichfinanzierung für die Jahre 2003 bis 2005 abgeschlossen. Die LVB verzichtet damit auf alle ihr zustehenden Beträge, die die Summe von jährlich 58,8 Mio. Euro übersteigen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist Ihnen diese Vereinbarung aus dem Jahr 2002 zwischen LVV und LVB bekannt?

2. In wie weit haben Sie bzw. Ihre Vertreter an der Ausarbeitung dieser Vereinbarung mitgewirkt?

3. Wurde der Stadtrat über diese so genannte Fortschreibung des VLVF informiert?

4. Welche finanziellen Mittel hätten der LVB GmbH laut VLFV in seiner Fassung aus dem Jahr 1998 für die Jahre 2000 bis 2004 zugestanden und welche finanziellen Mittel hat sie von der Stadt/LVV tatsächlich erhalten?

5. Ist es richtig, dass die LVB auf vertraglich vereinbarte Mittel verzichtet hat, da sie diese selbst erwirtschaften kann?

6. Steht die derzeit praktizierte pauschale Finanzierung nicht dem EU-Recht und dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag entgegen?

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