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Einhaltung der Empfehlungen zu Schuluntersuchungen in Leipzig

Leipzig nimmt bei der Erfüllung der Pflichtaufgabe zur Realisierung von Schuluntersuchungen im Vergleich mit sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten einen der letzten Plätze ein.

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

Schuluntersuchungen sind eine Pflichtaufgabe, die von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu realisieren ist. Neben den Einschulungsuntersuchungen betrifft dies die Schüler der 2., 5. und 9. Klasse. Wie jüngste statistische Übersichten ergeben, kam die Stadt Leipzig in den letzten Jahren ihren diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen nicht vollständig nach. So wurden im Schuljahr 2001/2002 rund 3 Prozent der Schüler der 2. Klassen, mehr als 13 Prozent der Schüler der 5. Klassen und sogar 36 Prozent der Schüler der 9. Klassen nicht untersucht. Damit nimmt Leipzig bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe im Vergleich mit sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten einen der letzten Plätze ein.Wir fragen Sie daher:

1. Wie schätzt die Stadtverwaltung generell den in Leipzig erreichten Stand bei der Durchführung der vorgeschriebenen Schuluntersuchungen ein?

2. Wie hoch war im Schuljahr 2002/2003 der Anteil der nicht untersuchten Schüler in den jeweiligen Klassenstufen?

3. Worin sieht die Stadtverwaltung die Ursachen dafür, dass die vorgeschriebenen Schuluntersuchungen nicht vollständig erfolgen?

4. Hält die Stadtverwaltung die Zahl der Beschäftigten im jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes für ausreichend, um künftig die vorgeschriebenen Schuluntersuchungen sowie die mit dem Schuljahr 2003/2004 verbindlichen Untersuchungen auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in den Kindertagesstätten zu realisieren?

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