Die neue Rahmenrichtlinie – eine gute Grundlage für die Umsetzung von Projekten? (VIII-F-03511)
In der Entwurfsfassung der „Rahmenrichtlinie als Grundlage für die Erarbeitung von Fachförderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen der Stadt Leipzig“ (vgl. Anlage „Rahmenrichtlinie“ zur Vorlage VIII-DS-02149) wird u. a. ein Systemwechsel hinsichtlich der Auszahlungen der Zuwendungen in der so genannten „Vorläufigen Haushaltsführung“ vorgenommen. Im aktuellen Entwurf können nur noch im „begründeten Ausnahmefall“ und bei „genauer“ Dokumentation die finanziellen Mittel zwischen Beschluss des Stadtrates bis zur Genehmigung der Haushalte durch die Landesdirektion bereitgestellt werden. Dies halten wir im Hinblick auch auf die finanzielle Situation nicht weniger Träger für wenig realitätsnah. Dazu werden weitere wesentliche Änderungen wie u. a. die Verdopplung des Eigenmittelanteils der Träger von mindestens 5 auf mindestens 10 % festgeschrieben. Eine Erklärung befindet sich dazu in der Vorlage nicht. Dem Stadtrat wurde auch keine Synopse zu den wesentlichen Änderungen bereitgestellt. Darüber hinaus wurde im Mai 2026 bereits die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe“ (Vorlage VIII-DS-02286-NF-01) vom Stadtrat mit den bisherigen Reglungsinhalten zu den Punkten „Auszahlungen“ und „Eigenmitteln“ (unter Einbeziehung des Dezernates I) beschlossen.
Daher fragen wir:
- Welche Änderungen der Rechtsgrundlagen (EU/Bund/Land) gab es zwischen der Verabschiedung der bisher geltenden Rahmenrichtline im Jahr 2016 bis heute hinsichtlich der „Auszahlungen von Zuwendungen“ während der „vorläufigen Haushaltsführung“, die zum oben beschriebenen „Systemwechsel“ in der Beschlussvorlage führen sowie darüber hinaus im Regelungsinhalt der Rahmenrichtlinie, die eine Neufassung zwingend erforderlich machen?
- Warum konnte zu der Beschlussvorlage keine Synopse beigefügt werden?
- Welche grundsätzlichen rechtlichen und fachlichen Änderungen gab es zwischen der Beschlussfassung zur „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe“ am 28.05.2026 und der Freigabe zur Beratung in den entsprechenden Gremien zum Entwurf der neuen Rahmenrichtlinie (VIII-DS-02149) am 25.06.2026?
