DF 32 Tod eines Säuglings
Begründung der Dringlichkeit:
- Der Sachverhalt ist mir erst am 09.03.2013 bekannt geworden, damit konnte ich eine reguläre Anfrage nicht mehr fristgerecht einreichen.
- Das Amt für Jugend, Familie und Bildung erhielt am 25.02.2013 die Information über den Tod eines fünf Monate alten Säuglings. Am 27.02.2013 wurde der Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule von seinen Aufgaben als Amtsleiter entbunden. Ich denke, es besteht ein aktuelles öffentliches Interesse an der Klärung der Frage, inwieweit der Tod des Säuglings im Zusammenhang mit der Entbindung des Amtsleiters des AfJFB von seinen Aufgaben besteht.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Am 25.02. 2013 erhielt das AfJFB Kenntnis vom Tod eines fünf Monate alten Säuglings.
Am 27.02. 2013 wurde der Amtsleiter des AfJFB vom Bürgermeister für JSGS von seinen Aufgaben als Amtsleiter entbunden.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
- Wann wurde der OBM als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses über den Todesfall informiert?
- Wann wurde der Beigeordnete für JSGS über den Todesfall informiert?
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Tod des Säuglings und der Entlassung des Amtsleiters AfJFB?
- Ist es richtig, dass der Säugling sich zum Zeitpunkt seines Todes in einer Pflegefamilie befand?
- Aus welchem Grund wurde bisher die Öffentlichkeit über den Todesfall des Säuglings nicht informiert?
