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DF 25 Überstellung der vom 2. Untersuchungsausschuss des 5. Sächsischen Landtages angeforderten Unterlagen zum Skandal um die „herrenlosen Häuser“ durch Oberbürgermeister Burkhard Jung

Ende Juni 2012 wurde Oberbürgermeister Burkhard Jung vom 2. Untersuchungsausschuss des 5. Sächsischen Landtages mit Übersendung der Ausschussdrucksache (ADS) 272  aufgefordert, bestimmte Unterlagen zum Fallkomplex „herrenlose Häuser“ zu übergeben. Diesem Anliegen wurde verschiedenen Medienberichten zufolge vom Oberbürgermeister schriftlich widersprochen bzw. auf einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand bei der etwaigen Anfertigung von Kopien der Akten verwiesen. Auf seiner Sitzung vom 5. September 2012 beschloss der 2. Untersuchungssauschuss eine erneute Aktenanforderung an das Leipziger Rathaus – diesmal per Brief des Ausschussvorsitzenden und mit einer Fristsetzung von einem Monat ab Zugang des Schreibens. 
Die Dringlichkeit der Anfrage ergibt sich aus der Fristsetzung des besagten Briefes seitens des Ausschussvorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses des 5. Sächsischen Landtages.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wird der Oberbürgermeister entsprechend der o. g. Fristsetzung die derzeitig in der Stadt Leipzig vorhandenen und bereits aufgearbeiteten Unterlagen dem 2. Untersuchungsausschuss entsprechend der erneuten Anforderung bis ca. Mitte Oktober 2012 zur Verfügung stellen?
  2. Wenn nein, wie wird die erneute Weigerung der Aktenbereitstellung juristisch begründet und welche rechtliche Auseinandersetzung ist die Stadt Leipzig gegebenenfalls bereit zu führen?   
  3. Über welche Unterlagen verfügt die Stadt Leipzig zum Fallkomplex „herrenlose Häuser“ durch die bisherige Aufarbeitung des Skandals seitens des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und wie ist der konkrete Aufbereitungsstand insbesondere hinsichtlich der 38 Kriterien der Aktenerfassung durch das RPA?
  4. Welche dieser Unterlagen wurden im Original bzw. in Kopie an die Staatsanwaltschaft Leipzig für deren bisherige Ermittlungen abgegeben? 
  5. Welche nächsten Schritte gedenkt die Stadt Leipzig selbst auf der Grundlage der von ihr ausgearbeiteten Unterlagen zum Komplex der „herrenlosen Grundstücke“ innerhalb welches Zeitraumes zu unternehmen?

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