Dezentrale Unterbringung von AsylbewerberInnen
Die Stadt Leipzig bringt AsylbewerberInnen und geduldete Ausländer entsprechend des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie Asylverfahrensgesetz "in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften" unter. Das Sozialamt entscheidet in Einzelfällen über die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung.
Die Stadt Leipzig bringt AsylbewerberInnen und geduldete Ausländer entsprechend des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie Asylverfahrensgesetz "in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften" unter. Das Sozialamt entscheidet in Einzelfällen über die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung.
Dafür wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat Ausländerbeauftragter, dem Flüchtlingsrat, der Vereinigung ausländischer Bürger Kriterien festgeschrieben, die bei der Bewilligung des An-trages auf eine eigene Wohnung angewandt werden. Dazu gehören "humanitäre und medizinische Gründe" (z.B. ein langjähriger Aufenthalt - 5 Jahre bzw. 3 Jahre in Kombination mit ärztlicher Empfehlung, psychischen Problemen, Familien mit mehreren Kindern, Altersgründe, Ausbildung/Studium).
Vor diesem Hintergrund interessiert uns, ob eine Erweiterung der Zahl der Berechtigten möglich ist.
1. Laut Vorlage des Oberbürgermeisters (DS Nr. IV/4229) wohnen in den bestehenden Asylbewer-berInnenunterkünften in der Torgauer Straße und Liliensteinstraße 175 bzw. 109 Menschen. Wir fragen im Hinblick auf diesen - ggf. bis dato erweiterten - Personenkreis nach detaillierten Informationen über:
- Status der BewohnerInnen in den Asylbewerberunterkünften (Asylbewerber, Geduldet, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsgenehmigung usw.)
- Aufenthaltsdauer der Personen, aufgeschlüsselt nach deren Status<br- Leistungsbezüge der Personen nach §§ 1, 1a und 2 AsylbLG, aufgeschlüsselt nach deren Status und Aufenthaltsdauer<br>- Familienstände, davon nach deutschem Recht anerkannte Ehen/Familien und nicht anerkannte Ehen/Familien, beide jeweils aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Religionszugehörigkeit
- Anzahl der Familienväter bzw. -mütter, welche getrennt von ihren dezentral untergebrachten Ehe-/Familienpartner (und Kindern) wohnen, aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Religions-zugehörigkeit
- Anzahl der Familienväter bzw. -mütter, deren Ehe-/Familienpartner (und Kinder) in anderen Landkreisen bzw. Bundesländern untergebracht sind, aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Religionszugehörigkeit
- Anzahl der alleinstehenden Frauen
2. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden in den letzten 5 Jahren gestellt, wie viele bewilligt, wie viele abgelehnt (aus welchen Gründen)?
3. Welche Beratungsstellen zur Beantragung einer dezentralen Wohnung stehen den in Asylbewerberheimen untergebrachten Personen zur Verfügung?
4. Sind die Betreuungsvereine der Asylbewerberheime verpflichtet, den darin untergebrachten Personen Informationen zur Erlangung einer dezentralen Wohnung und über vorhandene Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen bzw. welche Vorgaben gibt es hinsichtlich einer Weitervermittlung der Heimbewohner zu den entsprechenden Institutionen?
