Beschlüsse des Stadtrates und deren Nichtumsetzung durch die Stadtverwaltung
Warum wurde der Stadtrat nicht über die Nichtumsetzung von Beschlüssen informiert? Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass die Stadträte zeitnah informiert werden?
Aufgrund der Problem mit den Beschlüssen des Stadtrates zum Radweg über die A14, den B-Plan 45.1 sowie dem Beschluss des Umlegungsausschusses Nr. 02/2002 habe ich folgende allgemeine Fragen an Sie:
1. Welche Möglichkeiten eröffnet die Sächsische Gemeindeordnung den Bürgermeistern, Beschlüsse des Stadt- bzw. Gemeinderates, einschließlich der beschließenden Ausschüsse, nicht umzusetzen?
2. Welche Beschlüsse des Stadtrates bzw. seiner beschließenden Ausschüsse wurden durch die Stadtverwaltung nicht umgesetzt? Entsprach diese Vorge-hensweise den Bedingungen der Gemeindeordnung? Wann haben Sie den Stadtrat bzw. die beschließenden Ausschüsse über die Nichtumsetzung, einschließlich der Gründe, informiert bzw. warum blieb diese Information bisher aus?
3. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um in Zukunft sicherzustellen, dass der Stadtrat zeitnah über die Nichtumsetzung von Beschlüssen und deren Gründe informiert wird?
