Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Seit 1. August ist die Stadt Leipzig zuständig für die Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Bis dahin oblag diese Aufgabe dem Freistaat Sachsen.
Seit 1. August ist die Stadt Leipzig zuständig für die Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Bis dahin oblag diese Aufgabe dem Freistaat Sachsen. Für Dresden wurde bekannt, dass die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten gegenwärtig bei fast einem Jahr liegen und mehr als 6.600 Verfahren offen sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Anträge zur Feststellung einer Schwerbehinderung liegen gegenwärtig bei der Stadt Leipzig vor?
2. Wie viele noch nicht entschiedene Fälle wurden per 1. August 2008 von der Stadt Leipzig übernommen?
3. Über wie viele Anträge ist seit 1. August entschieden worden?
4. Welche Aussagen lassen sich über die durchschnittlichen Wartezeiten der Antragsteller auf eine Entscheidung treffen?
5. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um den übernommenen Antragsstau abzubauen?
6. Wird erwogen, den eventuellen zusätzlichen Personal- und Sachaufwand gegenüber dem Freistaat geltend zu machen?
7. Wenn ja, wann erfolgt dies?
8. Wenn nein, weshalb nicht?
