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Auswirkung der Änderung der Hauptsatzung des Stadtrates betreffs Einwohnerfragestunde vom 21.02.2001

Jens Herrmann

In der Ratsversammlung am 21.02.2001 beschloss der Stadtrat die Drucksache III/1313. Mit diesem Beschluss wurde auch die Verfahrensweise zum Stellen und zur Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft im Rahmen der Ratsversammlung geändert. Seit dem kann jeder Bürger nur eine Anfrage pro Ratssitzung stellen, welche nicht mehr als drei Un-terfragen enthalten sollte. Diese Änderungen ergaben sich auf Grund der bis zum damali-gen Zeitpunkt gemachten Erfahrungen bei der Durchführung von Einwohnerfragestunden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Auswirkungen hatte diese Änderung auf die Ausnutzung der Möglichkeit, als Bürger der Stadt Leipzig Anfragen im Rahmen der Ratsversammlung zu stellen?

2. Ist es richtig, dass sich die Anzahl der gestellten Anfragen aus der Bürgerschaft im Vergleich zur II. Wahlperiode (1994 – 1999) halbiert hat?
Wenn ja, welche Ursachen sehen Sie dafür und welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Bürgerschaft dieses Instrument wieder stärker nutzt?

3. Finden Sie die Bedingungen zum Stellen von Einwohnerfragen, die von Teilen der Bürgerschaft als bürokratische Hürde eingeschätzt werden, noch zeitgemäß?

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