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Ausgleichszahlungen im Zuge der Umsetzung von Hartz IV

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

Mehrere sächsische Zeitungen berichteten, das die sächsische Staatsregierung beabsichtigt, die Verteilung der für 2005 vom Bund gewährten Ausgleichzahlungen für die Aufwendungen der Kommunen bei der Umsetzung von Hartz IV in Höhe von 288 Millionen Euro nicht wie beabsichtigt vorzunehmen.

Mehrere sächsische Zeitungen haben darüber berichtet, dass die sächsische Staatsregierung beabsichtigt, die Verteilung der für 2005 vom Bund gewährten Ausgleichszahlungen für die Aufwendungen der Kommunen bei der Umsetzung von Hartz IV in Höhe von 288 Millionen Euro nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, vorzunehmen. Anstatt die wirklichen Aufwendungen zu Grunde zu legen, soll nun die jeweilige Einwohnerzahl der Landkreise und kreisfreien Städte das entscheidende Verteilungskriterium sein. Das würde, so die Zeitungsmeldungen, allein für Leipzig eine Minderung der Zuweisung von 17 Millionen Euro bedeuten. Für Dresden wären es 5 Millionen Euro. Dennoch lässt sich der dortige Finanzdezernent mit der Bemerkung zitieren, dass dies für den Haushalt der Landeshauptstadt nicht verkraftbar sei.

Wir fragen daher:

1. Welche Informationen zum o. g. Sachverhalt liegen der Stadtverwaltung vor?

2. Welche Auswirkungen hätte der mögliche neue Verteilungsschlüssel der Staatsregierung auf den Haushalt der Stadt Leipzig für 2005?

3. Was hat die Stadtverwaltung bisher unternommen, um diese zusätzliche Belastung für die Stadt Leipzig möglichst abzuwenden?

4. Ist bislang eine Klage Leipzigs gegen den Freistaat Sachsen wegen der offensichtlichen Benachteiligung Leipzigs geprüft worden?

5. Wenn ja, zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt?

6. Wenn nein, weshalb nicht?

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