VIII-F-02121 Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig
Nachfrage zur Anfrage VIII-F-01908
Die vorliegenden Zahlen in der Antwort auf meine Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“ (DS VIII-F-01908) geben Anlass zu politischem Alarm, denn sie bilden bedrückende Fakten ab, die ca. ein Viertel aller Leipzigerinnen und Leipziger betreffen. Die Armutsgefährdungsquote lag nach Angaben der Verwaltung im Jahr 2024 auf Basis des Bundesmedian EU-SILC (Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen; Armutsschwelle 1.381 Euro) in unserer Stadt bei 26 Prozent. Die Armutslücke unter den Armen und damit die Tiefe der Armut beträgt dabei 29 Prozent; sie bezeichnet das durchschnittliche Ausmaß, um das das Einkommen armer Haushalte unterhalb der offiziellen Armutsschwelle liegt.
Schaut man sich die Antwort weiter an, wird deutlich, dass sich die Armutsgefährdung in Leipzig durch alle relevanten Bevölkerungsgruppen zieht. Unter ihnen haben die aktuell Beschäftigten noch die größten Möglichkeiten, durch erkämpfte Lohnsteigerungen an ihrer Situation etwas zu verbessern, denn trotz Verankerung im Erwerbsleben ist jeder siebte Beschäftigte armutsgefährdet. Das ist in einem vermeintlichen Wirtschaftszentrum alarmierend.
Die anderen Gruppen (Arbeitslose, Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Bürgergeldbeziehende) besitzen nur sehr geringe Spielräume, um an ihrer prekären Situation etwas zu ändern (deren Armutsgefährdungsquoten betragen jeweils 82 Prozent, 68 Prozent, 32 Prozent und 92 Prozent). Sie sind vielmehr auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, wie ihr Einkommensbezug durch Bundesgesetze und -programme etc. gestrickt ist.
In der vorliegenden Form widerspiegeln die Daten einen erschreckenden Befund für die aktuelle Spaltung der Leipziger (Stadt)Gesellschaft, dringendes Handeln ist geboten.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt Leipzig, um die Armutsgefährdungsquote von 26 % zu senken?
- Gibt es eine Strategie, um die besonders betroffenen Gruppen (Arbeitslose, Studierende, Rentner/-innen) gezielt zu unterstützen?
- Wie will die Stadt sicherstellen, dass steigende Mieten nicht weiter zur Armutsgefährdung beitragen?
- Plant die Stadt eine Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands oder Mietpreisbremsen?
- Welche Schritte werden unternommen, um die soziale Infrastruktur (z. B. kostenfreie Kultur- und Bildungsangebote) auszubauen oder den Adressatenkreis zu erweitern?
- Wie bewertet die Stadt die konstant hohe „Armutslücke“ von 7,5 % und welche Maßnahmen sind durch den Oberbürgermeister geplant, um diese zu verringern?
- Wie prognostiziert der Oberbürgermeister für das Jahr 2026 und auf Basis welcher Daten den Zugang in Arbeitslosigkeit und die Entwicklung der Arbeitslosenquote U/Ü25? Bitte die Daten für die Jahre 2021 bis möglichst 2027 darstellen.
- Wie nachhaltig sind die Integration des Jobcenters, wie viele Menschen werden befristet vermittelt und wie viele sind davon nach sechs, neun und 12 Monaten noch in Arbeit?
- Wie haben und werden sich die Zahlen für die Leistungsbeziehenden (Kunden des Jobcenters), insbesondere die Langleistungsbeziehenden für die Jahre 2023-2027, entwickeln?
Antwort
Die Fragen betreffen verschiedene sozialpolitische Problemstellungen. Ausführliche Lösungsansätze hierzu werden in Konzepten dargelegt, die der Ratsversammlung bekannt sind. Daher wird, wo nötig, nur auf diese verwiesen, um die Antworten knapp zu halten.
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt Leipzig, um die Armutsgefährdungsquote von 26 % zu senken?
Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Einkommensarmut kann verschiedene Ursachen haben, wie etwa Arbeit in Teilzeit, gering entlohnte Arbeit, Erwerbslosigkeit, Langzeiterkrankung, erschwerter Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Personen, geringe Rentenansprüche.
Die Aufzählung macht deutlich, dass die Verhinderung bzw. Verringerung von Einkommensarmut eine Aufgabe vieler Ressorts (z. B. von Bildungs-, Wirtschafts- und Migrationspolitik sowie Jugendhilfe) ist und die Lösungsansätze auf kommunaler Ebene begrenzt sind.
Ihr präventives Handeln beschreibt die Stadt Leipzig mit der Leipzig-Strategie 2035, mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 und seinen Fachkonzepten. Einzelne Fachplanungen vertiefen diese Strategien (z. B. Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung, Schulentwicklungsplan, Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten).
Das Jobcenter wirkt Einkommensarmut durch die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Empfänger/-innen des Bürgergelds durch Vermittlung in Jobs, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen sowie Unterstützung bei der Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit entgegen.
2. Gibt es eine Strategie, um die besonders betroffenen Gruppen (Arbeitslose, Studierende, Rentner/-innen) gezielt zu unterstützen?
Ähnlich wie die präventiven Handlungsansätze sind auch die Maßnahmen, die von Einkommensarmut betroffene Personen unterstützen wollen, vielfältig. Auch hier gilt: Bundes- und Landesgesetze definieren den Rahmen. Die Pflichtleistungen nach SGB II und XII sind einkommensabhängig, so dass gezielt Personen mit geringem Einkommen unterstützt werden, einschließlich arbeitsloser Menschen oder Rentnerinnen und Rentner. Das gilt auch für andere Leistungen, die von Land und Bund finanziert werden, z. B. Wohngeld.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt begrenzt darüber hinaus gehende kommunale Handlungsmöglichkeiten. Die Stadt Leipzig setzt sich aktiv und engagiert für die soziale Teilhabe aller Menschen ein, insbesondere derer, die über ein geringes Einkommen verfügen oder aus anderen Gründen Unterstützung benötigen. Dieses Handeln ist in der Leipzig-Strategie 2035, im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 und zahlreichen Fachplanungen beschrieben.
Als konkrete Maßnahme kann beispielhaft die Unterstützung von zwei Projekten für arbeitslose Jugendliche mit dem Ziel der erfolgreichen Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit genannt werden: Im Rahmen des Projekts Joblinge Leipzig werden ausbildungsreife Jugendliche / junge Erwachsene auf dem Weg in die betriebliche Ausbildung oder in sozialversicherungspflichtige Arbeit begleitet und entsprechend vorbereitet. Die Produktionsschule Schauplatz bietet jungen arbeitslosen Menschen die Möglichkeit, Einblicke in den Arbeitsmarkt und die Berufswelt zu gewinnen. Eine Kombination aus praxisorientierten Tätigkeiten, gezielten Bildungsmaßnahmen und sozialpädagogischer Begleitung bereitet die Jugendlichen auf das Berufsleben vor und eröffnet neue Perspektiven.
Der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf Leipzig/Engelsdorf (KEE) unterstützt Arbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen. Durch gemeinwohlorientierte, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten, Qualifizierungsanteile und individuelle Begleitung werden Arbeitsstrukturen aufgebaut, Beschäftigungsfähigkeit gestärkt und Perspektiven für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt. Ergänzend unterstützt das Programm Jugendwohnen junge Menschen bei der Verselbstständigung, der Entwicklung von Alltags- und Wohnkompetenzen sowie der beruflichen Orientierung und Integration.
3. Wie will die Stadt sicherstellen, dass steigende Mieten nicht weiter zur Armutsgefährdung beitragen?
Die Stadt hat nur begrenzten Einfluss auf die Mietentwicklung. Viele Faktoren – etwa die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt und mietrechtlich zulässige Mieterhöhungen der Eigentümer/-innen – liegen außerhalb ihres Steuerungseinflusses.
Um die Wohnraumversorgung von Personen mit geringem Einkommen zu verbessern, wurde im Wohnungspoltischen Konzept, Fortschreibung 2023, die „Leitlinie 2 – Zielgruppen mit besonderem Bedarf sollen unterstützt werden“ gefasst. Verschiedene Maßnahmen und Instrumente untersetzen dieses Ziel: z. B. Wohnungsbauförderung, kommunale Wohnraumversorgung oder Beratungsangebote.
4. Plant die Stadt eine Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands oder Mietpreisbremsen?
Mit den Beschlüssen des Wohnungspolitischen Konzepts sowie der Eigentümerziele der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) besteht die Zielstellung, die Anzahl und den Anteil kommunaler Wohnungen bis 2030 auf 40.000 Wohneinheiten bzw. einen Marktanteil von rund 11% zu erhöhen.
Auf diese Zielstellung hat die LWB mit ihrem Neubauprogramm reagiert. Für den Zeitraum 2027 bis 2030 sollen 1.372 Wohneinheiten in 13 Bauvorhaben fertiggestellt werden. In den Jahren 2024 und 2025 wurden durch die LWB 472 Wohneinheiten in fünf Neubauprojekten fertiggestellt. Mit diesen Maßnahmen wird mit einem LWB-Bestand im Jahr 2030 in Höhe von 38.577 Wohneinheiten gerechnet.
In welchem Umfang das Bauprogramm über das Jahr 2030 fortgeführt werden kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar: Einerseits ist nicht vorherzusehen, wie sich die Baupreise und -zinsen entwickeln werden. Andererseits ist die Bereitstellung von Finanzmitteln und Sacheinlagen zur Unterstützung der LWB sowie weiterer gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger i.H. v. 120 Mio. €, die mit dem Wohnungspolitischen Konzept beschlossen wurden, aktuell unsicher. Eine erste Teilsumme dieser geplanten Haushaltsmittel (5 Mio. €), wurde mit dem Haushaltsantrag „Anhebung der Mittel zur Umsetzung der Wohnraumförderung und des Wohnungspolitischen Konzepts“ (VIII-HP-10239-NF-02, vom 12.03.2025) für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage können diese Mittel allerdings nicht bereitgestellt werden.
Der Erlass der Mietpreisbremse (gem. § 556d BGB) in Leipzig liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Damit das Bundesgesetz angewendet werden kann, muss der Freistaat Sachsen eine Rechtsverordnung erlassen. So ist seit Juli 2022 in Leipzig und Dresden eine Mietpreisbremse in Kraft. Die Rechtsverordnung wurde kürzlich durch das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung bis zum 30.06.2027 verlängert. Ansonsten wäre die Mietpreisbremse Ende 2025 ausgelaufen. Die Stadtverwaltung hat den Freistaat Sachsen bei der Verlängerung durch die Bereitstellung von Wohnungsmarktdaten unterstützt.
5. Welche Schritte werden unternommen, um die soziale Infrastruktur (z. B. kostenfreie Kultur- und Bildungsangebote) auszubauen oder den Adressatenkreis zu erweitern?
Um Angebote der sozialen Infrastruktur weiter zu entwickeln, erstellt die Verwaltung Fachplanungen, wie etwa den Fachplan Wohnungsnotfallhilfe, die Kapazitätsplanung zur Unterbringung von Geflüchteten oder den Fachplan „Älter werden in Leipzig“. Mit diesen beschreibt sie die vorhandene Infrastruktur, analysiert den fachspezifischen Handlungsbedarf und unterbreitet bei Bedarf Lösungsvorschläge. Das kann je nach Erfordernis in eine Umstrukturierung / Umverteilung oder in einen Ausbau von Angeboten der sozialen Infrastruktur münden. Mit dem Ziel, öffentliche Mittel und räumliche Ressourcen sparsam zu verwenden, insbesondere angesichts der aktuellen Haushaltslage der Stadt Leipzig, werden Strategien der Umstrukturierung / Umverteilung vor einem Ausbau von Angeboten geprüft. So geht beispielsweise das Sozialamt derzeit mit dem Fachplan „Offene Angebote für soziale Teilhabe“ der Frage nach, wie Angebote der Beratung und Begegnung besser miteinander verzahnt und für verschiedene Zielgruppen geöffnet werden können. Menschen mit geringem Einkommen bzw. Menschen, die von Armut betroffen sind, werden hierbei – analog zu den weiteren Fachplanung des Sozialamtes – als Zielgruppe besonders berücksichtigt.
Das Referat Beschäftigungspolitik bietet kostenfreie Beratungs- und Erlebnisangebote für junge Menschen und ihre Eltern an. Mit Projekten wie SCHAU REIN! (09.–14.03.2026) und der Leipziger Nacht der Ausbildung (12. Juni 2026) erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern direkte Einblicke in regionale Ausbildungsbetriebe. Bei Mitmachangeboten können Berufe kennengelernt, typische Tätigkeiten ausprobiert und berufliche Interessen erprobt werden. Die Angebote richten sich an Jugendliche ab Klassenstufe 7. Eine frühzeitige, praxisnahe Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit regionalen Arbeitgebern ist ein zentraler Erfolgsfaktor für den Übergang von Schule in den Beruf und trägt wesentlich zur Vermeidung von Armut bei.
6. Wie bewertet die Stadt die konstant hohe „Armutslücke“ von 7,5 % und welche Maßnahmen sind durch den Oberbürgermeister geplant, um diese zu verringern?
Auf die Entwicklung der Einkommensarmut und anderer Dimensionen von Armut wird seit 20 Jahren im Sozialreport der Stadt Leipzig hingewiesen. Kommunale Lösungsansätze sind in der Leipzig-Strategie 2035, im Integrierten Stadtentwicklungskonzept und den Fachplanungen der verschiedenen Ressorts der Verwaltung beschrieben und werden kontinuierlich angepasst. Das sozialpolitische Handeln der Stadt Leipzig ist strategisch ausgerichtet und auf dauerhaftes Engagement ausgelegt. In jeder Diskussion zum Haushalt wurden und werden sozialpolitische Ziele und dafür benötigte Ressourcen gewürdigt und es wird um ihre Sicherung gerungen.
Die Entwicklungen der Zahlen im Sozialreport verdeutlichen aber auch, wie begrenzt der Einfluss der Stadt Leipzig ist – wenn beispielsweise die Zahl der arbeitslosen Menschen bundesweiten Trends folgt oder wenn gesetzliche Anpassungen (z. B. Ausweitung des Kreises der anspruchsberechtigten Personen beim Wohngeld) zu Fallzahlerhöhungen führen. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Rahmenbedingungen kommunalen Handelns zu verbessern, so wie dies seit Jahren durch die Stadt Leipzig auf politischer Ebene mit Hilfe der kommunalen Vertretungsorganisationen Deutscher Städtetag und Sächsischer Städte- und Gemeindetag geschieht.
Zur Verringerung der Armutslücke setzt die Stadt Leipzig ebenfalls auf die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt. Durch die Förderung von Unternehmensansiedlungen, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Unterstützung von Investitionen sollen Einkommen gesteigert und nachhaltige Erwerbsperspektiven geschaffen werden.
7. Wie prognostiziert der Oberbürgermeister für das Jahr 2026 und auf Basis welcher Daten den Zugang in Arbeitslosigkeit und die Entwicklung der Arbeitslosenquote U/Ü25? Bitte die Daten für die Jahre 2021 bis möglichst 2027 darstellen.
Die Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Stand September 2025) zeigen für 2026 ein differenziertes Bild:
- Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt im Jahresdurchschnitt voraussichtlich um +0,9 % (2025: ca. 299.900 / 2026: ca. 302.700).
- Gleichzeitig wird ein Anstieg der Arbeitslosigkeit (SGB III + SGB II) um +3,7 % erwartet (2025: ca. 29.700 / 2026: ca. 30.800).
- Besonders betroffen ist der Rechtskreis SGB II mit einem prognostizierten Anstieg von +3,3 %.
- Die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Leipzig steigt voraussichtlich von 8,5 % auf 8,7 %.
8. Wie nachhaltig sind die Integration des Jobcenters, wie viele Menschen werden befristet vermittelt und wie viele sind davon nach sechs, neun und 12 Monaten noch in Arbeit?
Als bedarfsdeckende Integration gelten Personen, die nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder vollqualifizierenden Ausbildung innerhalb von drei Monaten nicht mehr auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.
Eine kontinuierliche Integration liegt vor, wenn die Beschäftigung in den sechs auf die Integration folgenden Monaten durchgehend besteht.
Von einer nachhaltigen Integration wird gesprochen, wenn die Beschäftigung auch zwölf Monate nach der Integration weiterhin ausgeübt wird; sie beschreibt damit die langfristige Stabilität von Arbeitsaufnahmen.
Die nachfolgend dargestellten Auswertungen beruhen auf endgültigen Verwaltungs- und Beschäftigungsdaten mit festgelegten Beobachtungszeiträumen sowie gesetzlichen Meldefristen in der Sozialversicherung. Dadurch stehen belastbare Ergebnisse erst mit zeitlichem Abstand von mehreren Monaten nach der Integration zur Verfügung, insbesondere bei kontinuierlichen und nachhaltigen Integrationen.
a) Bedarfsdeckende Integrationen
Bis April 2025 wurden im Jobcenter Leipzig 2.162 Integrationen erreicht, davon 1.079 bedarfsdeckend (56,0 %). Der Bundesdurchschnitt lag bei 48,9 %.
b) Kontinuierliche Beschäftigung
Im Berichtsmonat Oktober 2024 lag der Anteil kontinuierlicher Beschäftigung (mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt) bei 64,0 %.
c) Nachhaltige Beschäftigung
Im Berichtsmonat März 2024 lag der Anteil nachhaltiger Beschäftigung (nach zwölf Monaten noch beschäftigt) bei 69,4 % und damit leicht über dem Bundesdurchschnitt (69,0 %).
Die Ergebnisse zeigen, dass Integrationen in Leipzig häufig zu stabilen und langfristigen Erwerbsverläufen führen.
9. Wie haben und werden sich die Zahlen für die Leistungsbeziehenden (Kunden des Jobcenters), insbesondere die Langleistungsbeziehenden für die Jahre 2023-2027, entwickeln?
Die Entwicklung der Leistungsbeziehenden im Jobcenter Leipzig seit 2023 kann folgender Tabelle entnommen werden.
| Juli 2023 | Juli 2024 | Juli 2025 |
| Erwerbsfähige Leistungsberechtigte | 39.538 | 40.105 | 39.179 |
| Langleistungsbeziehende | 23.249 | 25.348 | 25.041 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Eckwerte für Jobcenter (Monatszahlen)
Sowohl die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, als auch der Langleistungsbeziehenden, sind im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Im Jahr zuvor war jeweils ein Anstieg zu verzeichnen. Die Angaben beziehen sich auf den letzten verfügbaren Datenstand (Juli 2025). Prognosedaten für die Jahre 2026 und 2027 liegen nicht vor.
