Anpassung des Stellenplanes im Kindertagesstättenbereich
Mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2003/2004 wurde beschlossen, den Stellenplan und die entsprechenden Haushaltsmittel an den steigenden Platzbedarf anzupassen.
Mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2003/2004 wurde beschlossen, den Stellenplan und die entsprechenden Haushaltsmittel an den steigenden Platzbedarf anzupassen. Da zum anderen bereits 1995 mit der DS II/234 „Personalbedarfsentwicklungen in den kommunalen Kindertagesstätten“ beschlossen wurde, „Bei steigendem Bedarf wird die Arbeitszeit wieder hoch gesetzt.“, interessieren uns folgende Fragen:
1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anpassung des Stellenplanes aufgrund des steigenden Bedarfs erforderlich?
2. Wenn ja, wann ist mit der Anpassung zu rechnen?
3. Wird entsprechend des Stadtratsbeschlusses BS/RB-193/95 und dem § 9 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG vom 21. Dezember 2000) die Arbeitszeit von gegenwärtig 30 Stunden wieder hoch gesetzt?
4. Wie kann es gelingen, einerseits dem Stadtratsbeschluss bzw. der gesetzlichen Regelung zu entsprechen, andererseits aber auch über die Einstellung von neuem Personal eine ausgewogenere Altersstruktur in den Kindertagesstätten zu erreichen?
