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VII-F-10483 Wie weiter mit dem Gebäudekomplex Kamenzer Straße 10/ 12?

Fraktion Die Linke

Im Jahr 2020 folgte der Stadtrat dem Antrag der Linksfraktion an dem ehemaligen Zwangsarbeiterinnenlager in der Kamenzer Straße 10/12 eine Gedenktafel zu errichten, was bereits erfolgte. Zudem wurde die Nutzung durch Neonazis verurteilt und der Auftrag erteilt, im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Denkmaleigenschaft von Gebäudeteilen nochmal eingehender zu prüfen.

In einer von der Gedenkstätte für Zwangsarbeit initiierten Petition wurde gefordert, den Übergang des Gebäudes in öffentliche Hand zu erwirken.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/16157 verweist das Innenministerium Sachsen darauf, dass am 17.10.2022 ein Erörterungstermin zwischen der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Denkmalpflege stattgefunden hat, in dessen Ergebnis sich die Stadt Leipzig bereit erklärt hätte, ein Gutachten zur besseren Bewertung von Originalität und Authentizität des Objektes in Auftrag zu geben. Dieses soll auch untersuchen in welchem Umfang bauliche Substanz aus der Zeit vor 1945 erhalten und wie stark das Gebäude durch Wiederaufbaumaßnahmen ab 1950 verändert ist.

Diese Bewertung könnte für die Einstufung des Ortes als Denkmal relevant sein.

Fragen an den Oberbürgermeister:

1) Wie ist der Stand der Auseinandersetzung mit den Forderungen der Petent*innen zur Kamenzer Straße 10/12 (vlg. https://www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/erklaerung)?

2) Wurde von der Stadt Leipzig das o. g. Gutachten zur Beschaffenheit der baulichen Substanz in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3) Welche weiteren Schritten außer der Installation der Gedenkstele verfolgt die Stadt Leipzig, um den Ort als zentralen Platz von Zwangsarbeit in Leipzig und größtes Außenlager des KZ Buchenwalds zu würdigen und für erinnerungspolitische Arbeit zugänglich zu machen?

4) Gibt es in diesem Kontext ggf. auch Überlegungen, das Grundstück – sofern ein faires Kaufangebot des Eigentümers vorläge – zu erwerben und für kommunale Zwecke zu nutzen?

Antwort

Frage 1: Wie ist der Stand der Auseinandersetzung mit den Forderungen der Petent*innen zur Kamenzer Straße 10/12 (vlg. www.zwangsarbeit-in-leipzig.de/erklaerung)?

Der Antrag Entwicklung eines Konzeptes zum Gedenken an die Opfer und Orte von Zwangsarbeit im Nationalsozialismus in Leipzig (VI-A-08161-NF-02) wurde vom Stadtrat 2020 beschlossen und im Anschluss von der Stadtverwaltung umgesetzt (s. Stand der Umsetzung vom 15.09.2023).

Im Jahr 2022 wurde die Petition Erklärung der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig zum ehemaligen KZ-Außenlager "HASAG Leipzig" in der Kamenzer Straße (VII-P-06871) eingereicht. Die Petentin hat unter anderem den Ankauf der Kamenzer Straße 12 beantragt. Der Verwaltungsstandpunkt hat das Anliegen der Petentin aufgegriffen. Eine Abstimmung zur Petition erfolgte nicht.

Der Verwaltungsstandpunkt führt jedoch weitereichend zu einzelnen Aspekten aus:

Aspekt 1 der Petition: Ankauf Kamenzer Straße 12:

Im Vorgriff auf eine Entscheidung des Stadtrats zum Ankauf der Immobilie ist das Liegenschaftsamt auf den Eigentümer zu gegangen und hat ein mögl. Kaufinteresse der Stadt Leipzig angezeigt. Daraufhin hat der Eigentümer erklärt, dass er die Kamenzer Straße 10 gern gemeinsam mit der benachbarten Kamenzer Straße 12, die sich ebenfalls in seinem Eigentum befindet, veräußern würde. Grundsätzlich käme bei entsprechender preislicher Einigung auch ein Verkauf nur der Nummer 10 in Frage. Leider lag die Kaufpreisvorstellung des Eigentümers erheblich über dem Marktwert der Immobilie.

Aspekt 2 boden-/denkmalpflegerische Untersuchung:

Die Stadt Leipzig hatte beim Landesamt für Denkmalpflege und beim Landesamt für Archäologie bereits die Überprüfung der Denkmaleigenschaft beantragt. Daraufhin gab es folgenden Verfahrensverlauf:

  • Das Landesamt für Archäologie teilt der Unteren Denkmalschutzbehörde mit Datum vom 21.07.2020 mit, dass die Liegenschaft Kamenzer Straße 10 und nur geringfügige Teile der Liegenschaft Kamenzer Straße 12 im Kontext ihrer ehemaligen Nutzung als Zwangsarbeiterlager als Bodendenkmal gelistet werden. Hintergrund der Entscheidung, nur geringfügige Teile der Liegenschaft Kamenzer Straße 10 als Bodendenkmal auszuweisen, ist die nachweisbare Überarbeitung des Areals nach 1945.
  • Das Landesamt für Denkmalpflege teilte der Unteren Denkmalschutzbehörde mit Datum vom 20.11.2020 mit, dass die Liegenschaft mit ihrer Bebauung Kamenzer Straße 12 die Voraussetzung zur Eintragung als Kulturdenkmal nach § 2 SächsDSchG nicht erfüllt.

Insofern erfolgte keine Eintragung als Einzeldenkmal. Das Landesamt für Denkmalpflege begründete seine Entscheidung nach Aktenlage mit den maßgeblichen Veränderungen am Bauwerk nach dem Zweiten Weltkrieg. So wurde das Bauwerk nach 1945 zu Teilen durch die Alliierten gesprengt und verändernd wiederaufgebaut. Daher ist auch „die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft (von) zur Zwangsarbeit rekrutierten weiblichen KZ-Häftlingen zwischen Juni 1944 und April 1945 (…) in baulicher und architektonischer Hinsicht nicht mehr darstellbar.

Diese Aussage wurde im Rahmen der Kleinen Anfrage 7/161517 auch bekräftigt:

„Überprüfung und Fortschreibung der denkmalrechtlichen Einschätzung sind von Amts wegen und ohne zusätzliche Erkenntnisse, z. B. aus einer gutachterlichen Betrachtung, nicht angezeigt, da das Gebäude nach Teilsprengung 1945 und dem schrittweisen Wiederaufbau ab 1950 stark an Originalität und Authentizität eingebüßt hatte, so dass Anschaulichkeit und Zeugniswert des Gebäudes für die historischen Ereignisse der NS-Zeit nur sehr eingeschränkt gegeben sind.“

Am 17.10.2022 suchte die Stadt Leipzig erneut das Gespräch mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Das Landesamt bekräftigte dabei zwar seine Auffassung aus dem Jahr 2020, verschloss sich aber nicht einer möglichen Neubewertung. Die ursprüngliche Bewertung war auf Grundlage der Aktenlage vorgenommen worden. Ein entscheidendes Kriterium der Denkmaleigenschaft ist nach den rechtlichen Vorgaben die historische Substanz als Träger des denkmalrelevanten Aussage- und Zeugniswerts.

Eine Neubewertung könnte auf Grundlage eines Gutachtens erfolgen, das darstellt, in welchem Umfang bauliche Substanz aus der Zeit vor 1945 erhalten ist, und wie stark das Gebäude durch die Wiederaufbaumaßnahmen ab 1950 verändert wurde. Hierzu ist jedoch eine Begutachtung im Rahmen einer Begehung des Objekts erforderlich.

Frage 2: Wurde von der Stadt Leipzig das o. g. Gutachten zur Beschaffenheit der baulichen Substanz in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Die Begutachtung wird durch die Stadtverwaltung weiterhin angestrebt. Da für das Gutachten kein Geld im aktuellen Doppelhaushalt eingestellt war, ist noch keine Beauftragung erfolgt. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell geprüft, ob eine Beauftragung in diesem Jahr noch möglich ist und ob hierfür ggf. Restmittel eingesetzt werden können.

Frage 3: Welche weiteren Schritte außer der Installation der Gedenkstele verfolgt die Stadt Leipzig, um den Ort als zentralen Platz von Zwangsarbeit in Leipzig und größtes Außenlager des KZ Buchenwalds zu würdigen und für erinnerungspolitische Arbeit zugänglich zu machen?

Im durch den Stadtrat beschlossenen Konzept Erinnerungskultur ist die Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen als ein Schwerpunkt der Erinnerungskultur festgeschrieben. In diesem Kontext stehen Stadtratsbeschlüsse, die einzelne historische Ereignisse aufgreifen, aber im Gesamtkontext der Erinnerung an die nationalsozialistische Diktatur zu sehen sind.

Folgende Anträge dazu wurden bzw. werden u.a umgesetzt:

  • VII-A-09027 Erinnerung an ehemalige Leipziger Synagogen und Bethäuser
  • VII-A-09217 Aufstellungsort für Stein zum Gedenken an die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation infolge des Zweiten Weltkriegs zur Verfügung stellen
  • VII-A-06200 Leipziger Meuten würdigen
  • VII-A-02937 Erinnerungspolitik Parkstadt Dösen
  • VII-A-02932 Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln
  • VII-A-01276 Erinnern an die Bücherverbrennungen 1933
  • VII-A-00757 Deportations-Denkmal am Gleis 24 des Leipziger Hauptbahnhofes dauerhaft sichern
  • VI-HP-03711 Ertüchtigung des Denkmals der 53 in Lindenthal (OR 0004/17)
  • VI-A-08161-NF-02 Entwicklung eines Konzeptes zum Gedenken an die Opfer und Orte von Zwangsarbeit im Nationalsozialismus in Leipzig
  • VI-A-08236 Sporthistorische Route: Erinnerungspunkt SK Bar Kochba Leipzig im Jahr 2020 realisieren und Zeitplan für die übrigen Standorte vorlegen
  • VII-A-02442-NF-02 Leipzig erinnert an die Pädagogin und Publizistin Maria Grollmuß
  • VII-P-06838 Gedenken an jüdische Mitbürger in der Gedenkstätte Theresienstadt

Die Stadt Leipzig unterstützte zudem die Ausstellung "Gegen das Vergessen" Anfang 2024", die auf den Hauptbahnhof Promenaden stattfand

Mit der Installation der Gedenkstelle wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Erinnerung an die Zwangsarbeit in Leipzig im Öffentlichen Raum geschaffen.

Vertreterinnen und Vertreter der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig nahmen bisher an den Akteurs-Konferenzen "Erinnerungskultur" teil und hatten die Möglichkeit, dass Konzept Erinnerungskultur vor dem Stadtratsbeschluss zu kommentieren.

Mit der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig ist das Referat Strategische Kulturpolitik im weiteren inhaltlichen Austausch, ein Gesprächstermin ist für September des Jahres vorgesehen.

Frage 4: Gibt es in diesem Kontext ggf. auch Überlegungen, das Grundstück – sofern ein faires Kaufangebot des Eigentümers vorläge – zu erwerben und für kommunale Zwecke zu nutzen?

Es gibt in der Stadtverwaltung keine weiteren Überlegungen das Grundstück zu nutzen.

 

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