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VII-F-08305 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die Ausländerbehörde Leipzig reduzieren"

Fraktion DIE LINKE

Am 15. März 2022 beschloss der Leipziger Stadtrat den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die Ausländerbehörde Leipzig reduzieren" (VII-A-06348-NF-02-VSP-01). Dazu die folgenden Fragen:

1. In wie vielen Fällen wurden seit dem Beschluss Verfahrensduldungen bei Anträgen auf Ausbildungs-/ Beschäftigungsduldung sowie auf Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 5, 25a, 25b, ggf. auch 104c AufenthG gestellt (bitte in absoluten Zahlen sowie in Relation zur Gesamtzahl der Anträge)? In wie vielen Fällen wurden die Anträge positiv beschieden und in wie vielen Fällen aus welchen Gründen abgelehnt?

2. Wie viele ausländerrechtlich in der Stadt Leipzig gemeldete Menschen wurden nach Kenntnis der Stadtverwaltung seit März 2022 in einer Abschiebungshaft- oder Ausreisegewahrsamsanstalt inhaftiert?

3. Was hat der Oberbürgermeister im Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie gegenüber der sächsischen Staatsregierung mit welchem Ergebnis unternommen, um die Möglichkeit der Anrufung der sächsischen Härtefallkommission zu stärken?

4. Sind der Stadt Leipzig - im Gegensatz zum SMI - Probleme bei der Aufenthaltsgewährung für Inhaber*innen von Fantasiepapieren ("Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument") bekannt, wenn ja, in welchen Konstellationen? Wird bspw. das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt, auch wenn die Antragsteller*innen innerhalb der am 31. Oktober 2022 geforderten fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthaltszeit in Deutschland ein so genanntes "Fantasiepapier" innehatten?

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