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Ärztliche Untersuchung für Kinder im 4. Lebensjahr entsprechend § 7 des SächsKitag

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

Mit dem Inkrafttreten des neuen Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vom 1.1.2002 wurde festgelegt, dass für alle Kinder im 4. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische Sprachauffälligkeiten durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

Mit dem Inkrafttreten des neuen Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vom 1.1.2002 wurde festgelegt, dass für alle Kinder im 4. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische Sprachauffälligkeiten durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

1. Konnten die Untersuchungen in allen Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden? Wenn nein, wie viele Einrichtungen konnten nicht einbezogen werden? Welche Gründe gab es dafür?
2. Zu welchen grundlegenden Ergebnissen haben diese Untersuchungen geführt? Welche Schlussfolgerungen müssen gezogen werden?
3. Wie viele Kinder konnten einbezogen werden, die keine Einrichtung besuchen?
4. Wie erfolgt die Auswertung der Daten?

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