Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig! Achtung bei Mieterhöhungen

Dr. Elisa Gerbsch

Am 01. Juli ist der neue Leipziger Mietspiegel in Kraft getreten. Er ist die Grundlage zur Errechnung der sogenannten “ortsüblichen Vergleichsmiete” und markiert somit das Ende der Fahnenstange für Mieterhöhungen.  

Zwischen dem Auslaufen des alten und der Gültigkeit des neuen Mietspiegels gab es eine zweiwöchige Übergangsfrist. Einige gierige Vermieter*innen interpretieren den Übergang als Rechtslücke, um die Mieten zu erhöhen und versenden aktuell Mieterhöhungsverlangen.  

Allerdings bewegen sich Vermieter*innen mit ihrem moralisch fragwürdigen Verhalten rechtlich auf dünnem Eis: Denn sie sind dazu verpflichtet, beim Verlangen einer Mieterhöhung, die ortsübliche Vergleichsmiete anzugeben. Außerdem gilt: Die Mieterhöhung muss mit drei Monaten Vorlauf schriftlich bei den Mieter*innen eingehen, die Miete darf in drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden und die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate zurückliegen.  

Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion Die Linke im Stadtrat erklärt: „In Leipzig herrscht ein hoher Wohnungsmarktdruck, bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Für Mieterhöhungen gibt es deswegen klare Regelungen. Werden diese missachtet, ist die Mieterhöhung wahrscheinlich unzulässig. Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Mieter*innen ermutigen, Mieterhöhungen genau zu prüfen und sich im Zweifel beraten zu lassen. Nicht jede Mieterhöhung ist legal! Der Mietspiegel schafft ein Mindestmaß an Rechtssicherheit. Vermieter*innen, die dies ignorieren, spielen mit der Verunsicherung von allen, die zur Miete wohnen.“ 

Bis der Mietspiegelrechner auf den Internetseiten der Stadt Leipzig auf den neusten Stand gebracht ist, können Mieter*innen die Tabellen aus dem Mietspiegel nutzen, um nachzurechnen. Der Mietspiegel ist eine komplexe Angelegenheit mit vielen Faktoren. Deswegen sollten Betroffene Mieterhöhungsverlangen prüfen lassen.

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