Linke lehnt Neuausrichtung der Konzeptvergabe wegen Verkaufsoption ab
Die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat hat die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuausrichtung des Konzeptvergabeverfahrens in der Ratsversammlung am 29. April abgelehnt. Grund dafür ist die geplante Öffnung des Verfahrens für den Verkauf städtischer Grundstücke.
Seit 2018 wurden in Leipzig über das Konzeptvergabeverfahren rund 20 städtische Grundstücke vergeben. Grundlage war ein umfassendes Kriterienset sowie die Vergabe im Erbbaurecht. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuausrichtung hätte insbesondere für die Liegenschaften mit weniger als 1000 m² deutlich geringere Anforderungen vorgesehen und erstmals ermöglicht, städtische Grundstücke auch im Rahmen des Konzeptverfahrens zu verkaufen. Für die Linksfraktion bedeutet dies einen grundlegenden Richtungswechsel in der Leipziger Liegenschaftspolitik.
Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnungspolitik und Stadtentwicklung, erklärt dazu: „Einzelne Anpassungen im Konzeptverfahren sind sinnvoll und notwendig. Aber aus der Evaluierung abzuleiten, dass städtische Grundstücke künftig verkauft werden sollen, ist aus unserer Sicht der falsche Schluss. Die Verkaufsoption ist dabei kein technisches Detail, sondern ein politischer Dammbruch im Umgang mit städtischen Liegenschaften.
Es geht uns dabei nicht um eine Absage an das Konzeptverfahren. Im Gegenteil: Unser Ziel ist es, dass das Verfahren wie bisher mit Erbbaupachtverträgen weitergeführt und der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015, keine städtischen Liegenschaften zu verkaufen, nicht durch die Hintertür aufgeweicht wird.“
Dass es zuletzt weniger Bewerbungen gab und sich die Umsetzungen von Konzepten schwieriger gestalteten, führt die Linksfraktion vor allem auf die aktuellen Rahmenbedingungen zurück: die stark gestiegenen Baukosten und hohe Zinsen erschweren die Finanzierung von Bauprojekten für Bürger*innen mit geringem Eigenkapital enorm. Im Gespräch mit bereits umgesetzten Projekten zeigt sich jedoch, dass die Erbbaupacht die Bezahlbarkeit und Umsetzung der Vorhaben erst ermöglicht hat.
„Städtische Grundstücke sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Wohnungspolitik. Wer sie verkauft, gibt dauerhaft Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten braucht es Zurückhaltung und eine klare Orientierung am Gemeinwohl“, so Gerbsch abschließend.
