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Hauptsatzungsänderung – Haushaltsrechte des Stadtrates erhalten

Dr. Ilse Lauter und Steffen Wehmann

Das Dezernat Finanzen möchte die Hauptsatzung der Stadt an die Erfordernisse des Neuen Kommunalen Finanzmanagements anpassen. Soweit so gut.

 

 

Mit dem Übergang zur doppischen Haushaltsführung kommt dem Stadtrat eine stärkere strategische Rolle zu. Diese kann er aber nur dann wahrnehmen, wenn er in die Haushaltsplanung einbezogen wird und wenn diese den Prinzipien der Haushaltswahrheit und -klarheit folgt.

 

 

Doch die Vorlage V/1990 sieht vor, dass die Budgetierung künftig Sache des Oberbürgermeisters sein soll. Budgets sind abgrenzbare Bewirtschaftungseinheiten, die alle einer bestimmten Organisationeinheit in einem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Ressourcen umfassen.

 

 

Die Bildung solcher Budgets ist jedoch eine strategische Aufgabe, gibt sie doch den Handlungs- und Ermächtigungsrahmen vor, welcher sich auf die strategischen Ziele der Stadt und deren Ergebnisse auswirkt. Daher ist die Budgetierung ein wichtiges Instrument der Steuerung. Da der Stadtrat das Etatrecht ausübt, muss ihm auch das Budgetrecht zustehen und nicht dem Oberbürgermeister. Ihre Bewirtschaftung ist dann selbstverständlich Sache der Verwaltung.

 

 

Daher unterstützt die Linksfraktion den Änderungsantrag der Stadträte Dr. Lauter und Leuze zur Vorlage, die das Budgetierungsrecht dem Stadtrat vorbehält.

 

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